200€ Soforthilfe – ein bitterer Tropfen auf den heißen Stein

200€ Soforthilfe – ein bitterer Tropfen auf den heißen Stein

Am 18.11.2022 – das ist bereits eine Weile her – hat das Bundeskabinett die lang ersehnte Energiepauschale für Studierende und Fachschüler*innen beschlossen. Diese soll eine Hilfe darstellen, um die stetig steigenden Energiekosten etwas tragbarer zu machen. Enttäuschenderweise ist diese Soforthilfe lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 200€. Wie ihr diese Soforthilfe erhaltet und welche Optionen ihr zur Beantragung habt, erfahrt ihr hier.

Ihr habt eben schon richtig gelesen: Beantragung. Ihr habt zwar alle (solange ihr studiert oder eine Fachschule besucht) Anrecht darauf, die 200€ zu erhalten, müsst dafür allerdings einen Antrag ausfüllen. Dieser ist über das Portal der Bundesregierung ab heute zugänglich. Die Zugangscodes dazu wurden auf Anweisung des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulen bereits am 14.03. versendet. Eventuell ist euch auch schon eine Email in euren Uni-Mails aufgefallen, wo dieser drinsteht.
Zur gleichen Zeit wird euch auch eine Pin zugeschickt, die ihr in der Accountverwaltung abrufen könnt. Dort müsst ihr lediglich auf das rote Feld “Pin abrufen” drücken und in dem Feld darüber erscheint dann eine sechsstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben – eure Pin.

Das klingt zwar alles etwas kompliziert und umständlich – ist es auch. Denn ihr benötigt zusätzlich zur Antragstellung auch einen BundID-Account, welchen ihr auf der entsprechenden Website erstellen könnt. Die BundID ist der jüngste Versuch der Bundesregierung, mit einem freiwilligen Online-Tool zeitaufwändige Gänge zum Amt zu vermeiden. Was wie eine gute Idee wirkt, bedeutet in diesem Fall eine weitere Hürde für Antragstellende. Wie bereits erwähnt ist eine BundID obligatorisch und alles andere als eine freiwillige Alternative – zumindest, wenn man die 200€ erhalten möchte. Von den berechtigten Zweifeln in Bezug auf Datenschutz und -verbarbeitung, sowie der ausschließlichen Verfügbarkeit in deutscher Sprache ganz zu schweigen.

Nachdem das erledigt ist, besucht ihr die folgende Seite:  https://antrag.einmalzahlung200.de/
Hier könnt ihr den letztendlichen Antrag stellen. Zuerst müsst ihr euch anmelden, wozu die BundID benötigt wird. Haltet auch den 32-stelligen Zugangscode (dieser sollte euch gestern in eurem Uni-Postfach erreicht haben) und die 6-stellige Pin (diese findet ihr in der Accountverwaltung) bereit. Erfolgreich angemeldet, müsst ihr lediglich die offenen Felder ausfüllen und schon ist die Soforthilfe beantragt.

Ein Beantragungsverfahren, das nach Monaten der Frustration und ausbleibender finanzieller Unterstützung schon fast wie Hohn erscheint. Zu lange dauert bereits das gesamte Verfahren. Schon 2021 war über ein Drittel der Studierenden in Deutschland von Armut bedroht (nachzulesen in diesem webmoritz-Artikel). Nachdem im September die Pauschale in Form eines dritten Entlastungspaktes bereits durch die Bundesregierung beschlossen wurde, warten Schüler*innen und Studierende nun bereits ein halbes Jahr auf die Soforthilfe.

“Eine Soforthilfe ist das schon lange nicht mehr. Die 200 Euro können das Loch im Portemonnaie bei den hohen Lebenserhaltungskosten sowieso nicht mehr stopfen. […].”

Carlotta Eklöh, Vorstandsmitglied des fzs

Und das Warten hat leider noch kein Ende. Es sei an dieser Stelle betont, dass es sich bei dem Antrag lediglich um den Antrag handelt. Das Geld wird euch leider noch nicht direkt überwiesen. Nachdem der Bund die Aufgabe der Verteilung der Hilfen erfolgreich an die Länder abgetreten hat, sind nun diese für die Auszahlung verantwortlich. Demnach können wir nicht davon ausgehen, dass die Pauschale alle Schüler*innen und Studierende gleichzeitig und in naher Zukunft erreicht. Das ist nun ganz von den Ländern und der Geschwindigkeit, in der diese arbeiten, abhängig.

Beitragsbild: Adrian Siegler

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