Volkstrauertag 2023

Volkstrauertag 2023

Am 19. November 2023 ist Volkstrauertag. Bereits seit der Weimarer Republik gedenkt man an diesem Tag den Opfern von Krieg und Gewalt. Dabei haben sich Termin und Inhalt des Feiertags im Laufe seiner Geschichte mehrfach gewandelt. Auch 2023 ist er noch aktuell.

Geschichte des Gedenktags

Der Ursprung des Gedenktags liegt im Jahr 1922. Damals fand erstmals eine Gedenkstunde für die Opfer des Ersten Weltkriegs im Reichstag statt. Dies geschah auf Initiative des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Durch seine Bestrebungen war der Volkstrauertag ab 1926 in den meisten Ländern der Weimarer Republik ein staatlicher Gedenktag. Er war damals am Sonntag, fünf Wochen vor Ostern. Kritisiert wurde dieser Termin von der evangelischen und katholischen Kirche, weil der Termin in der Fastenzeit lag. Seine Funktion blieb zum Beginn des Nationalsozialismus das Gedenken an die Opfer des Ersten Weltkriegs. Die Nationalsozialisten ersetzten den Trauertag durch den “Heldengedenktag”, an dem nur die im Ersten Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten geehrt und statt stiller Trauer Militärparaden abgehalten wurden. Der Termin wechselte zunächst auf den zweiten Sonntag der Fastenzeit. Ab 1939 fand der “Heldengedenktag” am 16. März, wenn das ein Sonntag war, und ansonsten am Sonntag davor statt, in Anlehnung daran, dass am 16. März 1935 die Wehrpflicht im nationalsozialistischen Deutschland wiedereingeführt wurde. Sie war nach dem Ersten Weltkrieg durch den Versailler Vertrag verboten worden.

Der neue Termin

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Volkstrauertag 1950 als Gedenktag, auf Empfehlung eines breiten Bündnisses von Politiker*innen und Kirchenvertreter*innen, wiedereingeführt. Als Termin wurde der vorletzte Sonntag im katholischen und evangelischen Kirchenjahr gewählt, also zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag. Sieben Tage später gedenkt die evangelische Kirche am Totensonntag den Seelen der Verstorbenen. Auch die katholische Kirche hat mit Allerseelen am 02. November einen Gedenktag für Verstorbene in diesem Monat.

Funktion des Volkstrauertags und gesetzlicher Rahmen

Der genaue Anlass zum Gedenken am Volkstrauertag ist gesetzlich nicht festgelegt. So fand im Laufe der bundesdeutschen Geschichte auch ein Wandel im Erinnern statt. Bis in die 1980er Jahre wurde vor allem um die gefallenen deutschen Soldat*innen getrauert. Ab diesem Zeitpunkt rückten zunächst die Opfer des Nationalsozialismus und später auch diejenigen von aktuellen Kriegen und Verfolgungen in den Mittelpunkt. Festgelegt ist, dass es sich um einen stillen Feiertag handelt. Das bedeutet, dass Autowaschen sowie Tanz- und andere unterhaltende Veranstaltungen verboten sind, um das Gedenken nicht zu stören. Die genaue Ausgestaltung dieser Regeln liegt dabei jedoch in der Gestaltungskompetenz der Länder und teilweise auch der Kommunen, weshalb hier gewisse Unterschiede bestehen. In Mecklenburg-Vorpommern gelten sämtliche Vorschriften von 4 bis 24 Uhr. In diesem Zeitraum sind das Öffnen von Kinos, Autowaschen, öffentliche Versammlungen, Gottesdienste, störende Umzüge und Unterhaltungsveranstaltungen ohne bildendes Interesse nicht gestattet.

Veranstaltungen

Jedes Jahr findet am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung im Bundestag statt, an der der Bundespräsident, die Bundesregierung und das diplomatische Corps teilnehmen. Der Bundespräsident hält hierbei eine Gedenkrede und es wird die Nationalhymne gespielt. In diesem Jahr wird zusätzlich Kronprinzessin Victoria von Schweden an der Veranstaltung teilnehmen. An der Neuen Wache, der zentralen Gedenkstätte des deutschen Staates, wird seit 1993 ein Kranz niedergelegt. Eine vollständige Liste der Teilnehmenden wurde zusammen mit dem genauen Ablauf in einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 08. November 2023 veröffentlicht. In Greifswald wird um 11 Uhr auf dem Neuen Friedhof eine Kranzniederlegung am Ehrenmahl der Toten des Ersten Weltkriegs stattfinden. Weitere Veranstaltungen in Greifswald findet ihr hier. Sollten Veranstaltungen noch nicht genannt worden sein, könnt ihr diese gerne in den Kommentaren ergänzen.

Résumé

Der Volkstrauertag hat also im Laufe seiner Geschichte einige Entwicklungen durchlebt, ebenso wie der Rest der Welt. Dennoch findet er auch 101 Jahre nach dem ersten Gedenktag immer noch statt und ist leider aufgrund von Kriegen im Nahen Osten, der Ukraine und vielen anderen Regionen der Welt auch nach wie vor aktuell.

Beitragsbild: David Clode auf unsplash

Reaktualisierung von John Rawls zivilem Ungehorsam am Beispiel der Letzten Generation

Reaktualisierung von John Rawls zivilem Ungehorsam am Beispiel der Letzten Generation

Von Maya Elinor Miller

Im Kontext der Klimakrise ist ziviler Ungehorsam wieder ins Zentrum der politischen Debatten geraten. Heute fragen wir uns, wie Proteste im Angesicht untragbarer Zustände aussehen dürfen und wie wir als Gesellschaft mit ihnen umgehen sollten. Wie diese aktuellen Fragen am Beispiel der Letzten Generation mit der berühmten Definition des Philosophen John Rawls vereinbar sind, erfahrt ihr in einer ausführlichen Version in diesem Artikel, der den gleichnamigen Artikel aus der Ausgabe 163 des moritz.magazins ergänzt.

In diesem Artikel werden wir die politische Theorie des zivilen Ungehorsams von John Rawls auf die Klimaproteste der Letzten Generation anwenden und sie so gesehen reaktualisieren. Das Ziel dabei ist es, zu schauen, ob die Proteste der Letzten Generation der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams entsprechen, wo sich Fragen oder Lücken ergeben.

Doch warum soll in diesem Artikel ausgerechnet Rawls‘ Definition des zivilen Ungehorsams auf aktuelle Klimaproteste angewandt werden und nicht Hannah Arendts, Howard Zinns oder Jürgen Habermas‘ Definition von zivilem Ungehorsam? Die Antwort lautet schlicht: Weil man an der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams nicht vorbeikommt. Sie ist besonders populär. So oder so werden sich daher die Proteste der Letzten Generation an dieser messen lassen müssen.

Die moritz.medien freuen sich auf eine Zusammenarbeit mit den Teilnehmer*innen des Seminars “Ziviler Ungehorsam”, bei der ausgewählte Inhalte gemeinsam aufbereitet und präsentiert werden. So wird es Studierenden der Politikwissenschaft beispielsweise möglich sein, selbst erarbeitete Texte oder Interviews zu veröffentlichen oder Podcastfolgen für moritz.uncut zu produzieren. Das Ziel der Zusammenarbeit ist es, dem Thema des zivilen Ungehorsams eine Plattform zu bieten und noch mehr Diskussionsraum zu schaffen.

Gerechtigkeit und ziviler Ungehorsam

John Rawls gilt als bedeutendster Philosoph des 20. Jahrhunderts und beschäftigt sich in seinem Denken mit Gerechtigkeit. Hierbei entwickelt er zwei fundamentale Gerechtigkeitsgrundsätze, die erfüllt werden müssen, um von einer gerechten Gesellschaft sprechen zu können. Der erste Grundsatz bezieht sich hierbei auf rechtlich-politische Freiheiten. Der zweite Grundsatz betrachtet hingegen die soziale und ökonomische Grundstruktur einer Gesellschaft. In seiner Theorie der Gerechtigkeit befasst sich Rawls aber auch mit zivilem Ungehorsam.

Hierbei definiert Rawls grundlegende Rahmenbedingungen, unter welchen er zivilen Ungehorsam überhaupt erst als mögliche, sinnvolle und legitime Protestform betrachtet. Außerdem entwickelt er konkrete Kriterien darüber, wie der Protest selbst konzipiert sein sollte beziehungsweise wie sich die Aktivist*innen, die zivilen Ungehorsam praktizieren, zu verhalten haben. Nach Rawls findet ziviler Ungehorsam in einer fast gerechten Gesellschaft statt: Für ihn meint das immer eine Demokratie. Die fast gerechte Gesellschaft beinhaltet, dass die Gesetze, die in dieser Gesellschaft gelten, ebenfalls fast gerecht sind. Rawls sieht vor, dass sich die Gesellschaftsmitglieder bis zu dem Punkt an die Gesetzte halten müssen, in dem eine Ungerechtigkeit so groß wird, dass nur der zivile Ungehorsam einen letzten Ausweg aus der Ungerechtigkeit darstellt. Durch die Aktionen des zivilen Ungehorsams soll dann die fast gerechte Gesellschaft erhalten oder noch gerechter werden. Dafür sollen für Rawls die legalen Mittel zur Bekämpfung der Ungerechtigkeit weitestgehend ausgeschöpft sein. Was ebenfalls deutlich wird ist, dass Rawls im zivilen Ungehorsam eine Stabilisierungsfunktion sieht, um gerechte Institutionen und Gesetze zu stärken.

Ganz konkret definiert Rawls zivilen Ungehorsam als öffentlichen, gewaltlosen, gewissensbestimmten, politischen Verstoß gegen Gesetze mit dem Ziel eine Veränderung der herrschenden Gesetze oder eine konsequente Umsetzung bereits herrschender Gesetze zu erwirken. Öffentlich, weil die Protestaktionen für alle sichtbar stattfinden und die Aktivist*innen sich zu ihren Aktionen bekennen und die Konsequenzen für den Gesetzesverstoß auf sich nehmen. Gewaltlos, da man erstens im Protest eine grundlegende Gesetzestreue ausdrücken will und zweitens, weil sich ein Widerspruch entwickeln würde, wenn man im Kampf für mehr Gerechtigkeit Ungerechtigkeit in Form von Gewalt praktizieren würde. Auffällig ist hier, dass Rawls ein sehr breites Verständnis von Gewalt hat, da auch Drohungen und Zwang für ihn indirekte Gewaltanwendung bedeuten. Gewissensbestimmt insofern, als dass man sich vom Sinn für Gerechtigkeit leiten lässt. Hierbei nimmt Rawls an, dass es in der Gesellschaft einen geteilten Gerechtigkeitssinn gibt. Und politisch insofern, als dass die Aktivist*innen mit einem politischen Anliegen oder Grundsätzen an den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit appellieren.

Gesetzestreue und die Letzte Generation

Wendet man diese Rahmenbedingungen und Kriterien der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams auf die Proteste der Letzten Generation an, so zeichnet sich ein geteiltes Bild. Zuerst einmal kann man eine weite Übereinstimmung der Praxis des zivilen Ungehorsams durch die Letzte Generation mit der theoretischen Definition von John Rawls feststellen. Die Protestaktionen finden im Lichte der Öffentlichkeit statt und es wird, seitens der Aktivist*innen, Rechenschaft abgelegt. Man handelt gewissensbestimmt mit dem Ziel eine bereits herrschende und darüber hinaus zukünftige Ungerechtigkeit abzuwenden. Die Aktionen selbst sind häufig gesetzeswidrig und zielen auf die notwendige Einhaltung bereits herrschender nationaler und internationaler Gesetze und Abkommen, wie die Pariser Klimaziele, und auf notwendige Gesetzesänderungen ab. Nach Angaben der Aktivist*innen der Letzten Generation wird im Protest selbst durch besondere Höflichkeit und die Inkaufnahme der Strafe die grundlegende Gesetzestreue ausgedrückt, welche immer wieder auch durch den Bezug auf das Grundgesetz und das Verfassungsgerichtsurteil vom 29. April 2021 untermauert wird. Zuletzt schwingt in ihren Aktionen immer ein Appell an die Gesellschaft – an uns Bürger*innen – mit.

Eine Frage der Stabilisierung

Es gibt jedoch auch Rawls’sche Kriterien, die nur in Teilen zutreffen oder deren Übereinstimmung mit den Aktionen der Letzten Generation mindestens strittig sind. Ambivalent ist beispielsweise die Frage nach der Stabilisierungswirkung, die Rawls dem zivilen Ungehorsam zuschreibt. Man könnte argumentieren, dass diese im Fall der Letzten Generation eintritt, da etwas gegen die drohenden extremen Folgen der Klimakrise zu unternehmen, als ultimative Rettung vor daraus resultierenden politischen Folgen gewertet werden kann. Dagegen spricht, dass momentan im gesellschaftlichen Diskurs eher eine Polarisierung anhand der Klimaproteste sichtbar wird, also ein Instabilerwerden des gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalts. Für mich schließt sich hier allerdings die Frage an, ob und inwieweit man dies der Letzten Generation vorhalten kann. Denn die stabilisierende Wirkung zeigt sich auch bei Rawls erst im letztendlichen Erfolg der zivilungehorsamen Proteste.

Auch die Gewaltlosigkeit ist in Teilen strittig. Nach Selbstaussagen ist die Letzte Generation komplett gewaltfrei. Nie werden Sicherheitskräfte oder Zivilisten angegriffen oder beschimpft. Jedoch liest die deutsche Justiz Aktionen, wie die Blockade von Straßen, als Nötigung, also gewissermaßen als Zwang, was nach Rawls ebenfalls eine Form von Gewalt darstellt. Hier tut sich, wie es scheint, eine fundamentale Frage auf: Denn baut nicht jede Form von Protest einen für das Anliegen meist notwendigen Druck auf, welchen man stets auch als Drohung, Zwang oder Nötigung lesen könnte?

Ein anderer Apell?

Was den Appellcharakter des zivilen Ungehorsams angeht, tut sich ein anderes Problem auf, nämlich die Frage, was zu tun ist, wenn der Appell der Aktivist*innen fehlschlägt.

Momentan scheint es der Letzten Generation nicht zu gelingen, den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit und der Regierenden erfolgreich zu adressieren und auf die bereits herrschende und zukünftige Klimaungerechtigkeit, sowie für ungleiche Partizipationschancen der jungen Generation aufmerksam zu machen. Aus Sicht der Letzten Generation manifestieren die aus dem Klimawandel resultierenden Ungleichheiten daher auch ein Demokratieproblem. Der zielführende Charakter der Aktionen des zivilen Ungehorsams stellt auch für Rawls einen wichtigen Aspekt dar. Dieser Punkt könnte in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen die Achillesverse des zivilen Ungehorsams der Letzten Generation darstellen, da es dieser, wie beschrieben, nicht gelingt die Mehrheit der Gesellschaft, den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit und der Regierenden erfolgreich anzusprechen.

Vielleicht liegt an dieser Stelle das Problem in der Artikulation des Protestes der Letzten Generation, welche immer wieder auch mit einer Angst-Rhetorik arbeitet, statt nach dem Vorbild vorhergegangener Protestbewegungen die Debatte um ungleiche Freiheiten aufzunehmen. Es wäre folglich empfehlenswert, die Anliegen der Klimaproteste in die Sprache ungleicher Freiheiten zu überführen. Auch Rawls sieht zivilen Ungehorsam eigentlich nur in Verletzungen von individuellen Freiheitsrechten, d. h. in Verletzungen des ersten Gerechtigkeitsgrundsatzes und von fairer Chancengleichheit, als gerechtfertigt. Außerdem scheinen Protestbewegungen, die sich auf ein Freiheitsproblem bezogen, historisch gesehen erfolgreicher.

Schließung der Redeliste – Abgelehnt!

Schließung der Redeliste – Abgelehnt!

Universitäre Veranstaltungen zusammen mit Studierendenverbindungen war das Thema der Vollversammlung und zweier StuPa-Sitzungen. Auch Fragen nach sexualisierter Gewalt in Studentenverbindungen und allgemein im Kontext der Uni werden immer drängender gestellt. Es ist viel passiert, es wurde viel besprochen und Unsicherheiten kamen ans Licht. In diesem Artikel erfahrt ihr alles, was in letzter Zeit passiert ist.

Der alleinige Auslöser für die Debatten, die aktuell in der Hochschulpolitik geführt werden, war die Pharma-Party am 04.04. vermutlich nicht. Doch die Veranstaltung des FSR Pharmazie in dem Haus des Corps Pomerania wirbelte den Staub auf, der schon lange lose im Raum lag. Dass ein FSR in den Räumlichkeiten einer schlagenden Studentenverbindung eine Ersti-Party ausrichtete, veranlasste Studierende von den Jusos und der Linksjugend Solid im Studierendenparlament (StuPa) den Antrag „Orte studentischer Veranstaltungen“ zu stellen. Dieser wurde mehrheitlich angenommen. Inhalt und Hintergründe rund um den Beschluss könnt ihr in diesem Artikel des webmoritz. nachlesen.

Die Vollversammlung

In der studentischen Vollversammlung (VV) am 13.06. wurde die Debatte um den Beschluss aus dem StuPa auf eine neue Ebene gehoben. Mit dem Antrag „Gegen Ausgrenzung von Studierenden!“ versuchten die Antragstellerinnen den StuPa-Beschluss aufzuheben. Die Antragstellerinnen sind teilweise selbst in der Akademische Damenverbindung Gratia Aurora aktiv. Sie argumentieren im Begründungstext damit, dass Mitglieder von Studentenverbindungen durch den Beschluss ausgegrenzt werden würden. Außerdem sei das StuPa den Fachschaftsräten gegenüber nicht weisungsbefugt.

In der Generalaussprache äußerten sich mehrere Studierende gegen den VV-Antrag. Ein wichtiges Argument dabei war, dass es in Studentenverbindungen häufiger zu sexualisierter Gewalt komme. Sexualisierte Gewalt umfasst jegliche Form von Gewalt, ob körperlich oder psychisch, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Begriff schließt beispielsweise sexuelle Belästigung, unangebrachte anzügliche Kommentare oder Vergewaltigung mit ein. Gerüchte über diese Form von Gewalt in Verbindungshäusern werden in Debatten häufig als Argument angeführt. Die Antragstellerinnen argumentierten dagegen, dass auch in Verbindungen Konzepte erarbeitet werden, um Vorfälle dieser Art zu verhindern. Letztlich wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Die Pharmaparty

Diese Debatte bringt uns zurück zur Pharma-Party am 04.04. Diese fand im Haus einer Studentenverbindung statt, ohne dass dies klar kommuniziert wurde. Eine Studentin erzählte in der Generalaussprache der VV von Streitigkeiten, die auf der Party stattgefunden haben sollen. Die Party sei für sie kein „safe space“ gewesen. Der AStA bestätigt auf Nachfrage einen Fall von sexualisierter Gewalt, der ihnen im Rahmen der FSR-Veranstaltung gemeldet wurde. Der FSR Pharmazie sprach in einem Interview vor der VV davon, „dass es [keine] Beschwerden über problematische Situationen oder vergleichbares gab“. Weiterhin: „Auch am Abend sind keine nennenswerten negativen Ereignisse berichtet worden bzw. passiert.“

Flyer der Pharma-Party am 04.04. Ein eindeutiger Hinweis, dass es sich bei dem Veranstaltungsort um ein Verbindungshaus handelt, fehlt.

In einer späteren Stellungname nach der VV sagt der FSR: „Wir haben direkt 2 Auseinandersetzungen mitbekommen. Diese wurden jeweils von sehr betrunkenen Partygästen verursacht und durch dessen problemlose, direkte Verweisung von der Party aus der Welt geschafft. Das sehen wir als normale Auseinandersetzung, die es auf jeder Party, egal wo, gibt. Deswegen haben wir auch im ersten Statement von “keinen nennenswerten” Vorkommen gesprochen.“ Von Fällen sexualisierter Gewalt haben die FSR-Vertreter*innen auch erst zur VV erfahren. Es habe danach eine Aufarbeitung der Vorfälle im Rahmen einer FSR-Sitzung gegeben: „Das Thema wurde zur ausdrücklichen Zufriedenheit aller anwesenden (inkl. betroffener) aufgearbeitet.“

Der neue Antrag

Auch im StuPa waren die Vorgänge in der VV noch einmal Thema, im Rahmen eines neuen Antrags. „Nachdem es vielfach Diskussion in der Öffentlichkeit und in verschiedenen Gremien zu oben genanntem Beschluss [„Orte studentischer Veranstaltungen“] gab, soll durch die vorliegende Beschlussvorlage klargestellt werden, worin der Beschluss besteht.“, heißt es in dessen Begründungstext. Der neue Antrag trägt den simplen Titel „Antrag Verbindungen“. Welche Empfehlungen jetzt für Veranstaltungen der Studierendenschaft gelten, wird darin definiert: „Das Studierendenparlament spricht sich dafür aus, dass Veranstaltungen der Studierendenschaft nicht zusammen mit Studentenverbindungen durchgeführt werden und auch nicht in Räumen von Studentenverbindungen stattfinden. Ferner spricht sich das Studierendenparlament dafür aus, dass Studentenverbindungen nicht zu Veranstaltungen der Studierendenschaft eingeladen werden. Davon unbenommen dürfen alle Mitglieder der Studierendenschaft selbstverständlich an Veranstaltungen der Studierendenschaft teilnehmen.“. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und ersetzt damit gleichzeitig den vorherigen Beschluss. Es gilt also genau dasselbe wie nach dem ursprünglichen Beschluss, nur genauer formuliert und mit weniger Interpretationsspielraum.

Die anderen Gremien

Ist jetzt – platt gesagt – alles wieder gut? Ist das Thema sexualisierte Gewalt im Rahmen studentischer Veranstaltungen durch? Nein.
Hanna Schifter ist AStA Referentin für Soziales und Gleichstellung. Mit dem Thema beschäftigt sie sich im Rahmen ihres Referats mit großer Dringlichkeit: „Wir im AStA arbeiten momentan an einem Awareness-Konzept, welches einen Verhaltensleitfaden und Weiterleitungsmöglichkeiten sowie Akut-Ansprechpartner enthält. […] Wir erhoffen uns dabei, bei studentischen Veranstaltungen einen sichereren Raum zu schaffen.“ Auch bietet sie im Rahmen ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte der Studierendenschaft Beratung für Opfer sexualisierter Gewalt an. 

Auch in der Fachschaftskonferenz am 17.05 stand das Thema auf der Tagesordnung. Die Aussagen verschiedener FSR, die im Protokoll festgehalten sind, zeigen, dass Vorfälle sexualisierter Gewalt in nahezu allen universitären Bereichen vorkommen.

Beitragsbild: Lisa Klauke-Kerstan

Die geführten Interviews

In diesen beiden Klappentexten könnt ihr unsere Interviews mit dem AStA und dem FSR Pharmazie nachlesen. 

Die Antworten des AStA

1. Wurde dem AStA mindestens ein Fall sexualisierter Gewalt im Rahmen der Party des FSR- Pharmazie am 04.04 gemeldet?

1. Uns ist ein Fall bekannt. Um die Person zu schützen wollen und können wir keine detaillierteren Angaben dazu rausgeben.

1.1 Wenn ja: an welchem Datum wurde dies bei euch gemeldet?

///

2. Was plant ihr als AStA, um auf Veranstaltungen der Studierendenschaft mehr Sicherheit vor sexualisierter Gewalt schaffen?

2. Wir im AStA arbeiten momentan an einem Awareness-Konzept, welches einen Verhaltensleitfaden und Weiterleitungsmöglichkeiten sowie Akut-Ansprechpartner enthält. 

Zudem wird der AStA einen Awareness-Workshop für die FSR und studentische Clubs organisieren. Wir erhoffen uns dabei, bei studentischen Veranstaltungen einen sichereren Raum zu schaffen.

Zusätzlich findet vom AStA und Gleichstellungsbüro der Universität am 06.07. eine Infoveranstaltung zum Thema “Sexuelle Diskriminierung im universitären Kontext” statt. Da geht es um Fragen wie: Was ist sexuelle Diskriminierung, wo fängt sie an? An wen kann ich mich wenden? Was gibt es für Konsequenzen? Zu dieser Veranstaltung sind alle Studierenden eingeladen. 

Außerdem ist geplant, eine Übersicht mit Kontaktinformationen auf dem Studierendenportal bereit zu stellen. (wie das die Uni auf ihrer Website bereits implementiert hat).

2.1 Falls bereits Maßnahmen implementiert wurden, wie wurden diese angenommen?

2.1. Bei den letzten Veranstaltungen vom AStA (z.B. Markt der Möglichkeiten, Beerolympics), wurde von uns bereits ein Awareness-Team bereit gestellt. Man konnte sich an dieses Team bei jeglichen Problemen wenden, von Angstgefühlen, Panikattacken, gesundheitlichen Problemen, generellem Unwohlsein bis hin zu Belästigungserlebnissen oder Diskriminierungen. Es wurden auch Fälle von Belästigungen gemeldet, wo die entsprechende Person vom Gelände verwiesen werden musste.

Außerdem bietet die Gleichstellungsbeauftragte der Studierendenschaft Beratung hinsichtlich dieses Themas an.

3. Wenn man Opfer sexualisierter Gewalt im einem universitären Rahmen (FSR-Partys, Seminare, Veranstaltungen im Rahmen der Ersti-Woche etc.) geworden ist: Wie sollte man eurer Meinung nach am besten vorgehen?

3. Grundsätzlich kann man sich an alle der unter 3.1. aufgelisteten Ansprechpartner*innen wenden!

Bei sexueller Gewalt im universitären Kontext kann man sich immer an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität, Ruth Terodde, wenden. Hier kann man sich zunächst unverbindlich beraten lassen, es werden keine weiteren Schritte ohne Einverständnis eingeleitet.

Ist eher ein Gespräch mit einem Studierenden gewünscht, kann zunächst die Gleichstellungsbeauftragte der Studierendenschaft, Hanna Schifter, weiterhelfen. Hier wird ein offenes Ohr geboten sowie Beratung hinsichtlich weiterer Schritte und Weiterleitungsmöglichkeiten.

3.1 Welche Hilfsangebote bietet die Studierendenschaft bzw. der AStA an?

3.1.

Hilfe aus der Studierendenschaft:

Viele FSRs haben studentische Gleichstellungsbeauftragte, an die man sich für Informationen und ein offenes Ohr wenden kann. Ansonsten ist zentrale Ansprechperson für Studis die Gleichstellungsbeauftragte der Studierendenschaft (momentan ich, Hanna). Hier kann erstmal zugehört, gemeinsam nächste Schritte geplant sowie informiert werden über weitere Handlungsmöglichkeiten.

Hilfe der Uni:

Es gibt Gleichstellungsbeauftragte in jeder Fakultät, an die man sich wenden kann sowie eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte (Ruth Terodde) der Universität. Das Gleichstellungsbüro hatte vor einigen Jahren auch die große NO-GO! Campagne gegen sexualisierte Diskriminierung ins Leben gerufen. (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/gleichstellung/sexualisierte-diskriminierung)

Hilfe der Stadt:

Es gibt eine Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Greifswald von der Caritas Vorpommern. Hier kann Beratung, Begleitung, Fortbildung, Vermittlung von Anwälten, Anzeigeberatung und so weiter in Anspruch genommen werden. (https://www.caritas-vorpommern.de/caritasvorort/greifswald/beratungsstellefueropfersexuellergewalt/fachberatungsstelle-gegen-sexualisierte-gewalt)

 

Die Antworten des FSR Pharmazie

Wisst ihr von den Vorfällen, die auf der VV angesprochen wurden?


Wenn ja: Wann habt ihr von den Vorfällen erfahren (bitte möglichst mit Datum antworten)?


Wurden bzw. ist geplant diese Vorfälle intern auszuwerten?


Welche Maßnahmen wurden im Kontext der Party am 04.04. ergriffen, um sexualisierte Gewalt und sonstige Übergriffe zu verhindern? Gab es ein Awareness-Konzept?

Weil sich das Thema so lange hin zieht, beantworten wir die Fragen in einem abschließenden Statement.

Die Rede war von Streitigkeiten auf beiden Seiten. Wir haben direkt 2 Auseinandersetzungen mitbekommen. Diese wurden jeweils von sehr betrunkenen Partygästen verursacht und durch dessen problemlose, direkte Verweisung von der Party aus der Welt geschafft. Das sehen wir als normale Auseinandersetzung, die es auf jeder Party, egal wo, gibt. Deswegen haben wir auch im ersten Statement von “keinen nennenswerten” Vorkommen gesprochen. Die Vorfälle sexualisierter Gewalt haben wir leider erst nach der Vollversammlung mitbekommen, wir waren also selbst davon überrascht. Wir haben die nächste FSR Sitzung direkt für die Aufarbeitung genutzt und sind, danke beidseitiger Offenheit, sehr gut durch das Thema gekommen, wobei wir alle Missverständnisse um die Thematik klären konnten. Das Thema wurde zur ausdrücklichen Zufriedenheit aller anwesenden (inkl. betroffener) aufgearbeitet.

Zum zweiten Punkt sei nur zu sagen, dass der FSR sich immer als Ansprechpartner anbietet. Sollten Fälle an uns heran getragen werden, zögern wir keine Sekunde Täter der Party zu verweisen und weitere Sanktionen in der Fachschaft zu verhängen. Auch das beenden der jeweiligen Veranstaltungen behalten wir uns vor, um unseren Studierenden eine sichere Anlaufstelle zu bieten. All das funktioniert aber nur, wenn man die Möglichkeit, also uns als Notfallansprechpartner, nutzt. Die erste Auseinandersetzung wurde beispielsweise durch direkte Ansprache eines Mitglieds des FSR bekannt, worauf der Unruhestifter unmittelbar von der Veranstaltung entfernt wurde.

Wir hoffen, das Thema damit endgültig zu den Akten legen zu können. Ich hoffe das reicht dir als Antwort aus.

Der ganze FSR wünscht dir eine schöne Woche! Falls du noch Fragen hast, kannst du dich immer melden.

Demonstrationen wegen Geflüchtetenheim – Eskalierende Proteste und Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten

Demonstrationen wegen Geflüchtetenheim – Eskalierende Proteste und Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten

Seit Ende Februar sucht der Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Unterbringungsmöglichkeit für mehrere hundert Geflüchtete. Diese werden dem Landkreis wie in allen deutschen Kommunen vom Bund zugewiesen. Die Kommunen müssen dann deren Unterbringung organisieren. Die Überlegungen des Kreistags gingen mit mehreren Demonstrationen und Gegendemonstrationen einher, die teilweise unangemeldet stattfanden und am 27. Februar im Ostseeviertel heftig eskalierten. Aufgrund dieses eskalierten Protests und Uneinigkeiten der politischen Entscheidungsträger*innen wird weiter nach der bestmöglichen Lösung gesucht.

Erst fünf Tage vor den Protesten, am 22. Februar, wurde von Landrat Michael Sack (CDU) bei einer Pressemitteilung angekündigt, dass man nun kein Containerdorf in Pasewalk mehr plane, sondern eines in Greifswald entstehen solle. Darüber war zuvor nicht öffentlich diskutiert worden. Stattdessen war eine Geflüchtetenunterkunft für etwa 300 Personen in Pasewalk angezielt worden, weshalb die dortige Stadtverwaltung ebenfalls am 22. Februar beschloss, sich bei ihrer nächsten Sitzung Anfang März 2023 damit näher zu befassen. Schon hierbei kam es zu heftigen Protesten vor dem Pasewalker Rathaus, an denen rund 200 Personen teilnahmen. Dabei musste die Polizei nach eigenen Angaben das Rathaus vor den Demonstrierenden schützen. Im Vorfeld waren 1600 Unterschriften gegen die Unterkunft gesammelt worden.

Nachdem der Landtag bereits im Herbst letzten Jahres die Herrichtung der leerstehenden Kita “Zwergenland” verhindern konnte – diese war bereits in der Umsetzung und wurde ohne Mitrede der Stadt Greifswald abgebrochen – sucht man wieder nach Lösungen für die sich zuspitzende Geflüchtetenkrise. Auch in diesem webmoritz-Artikel nachzulesen.

Planung für ein Containerdorf in Greifswald

Dieser Plan wurde nach Landrat Sacks Pressemitteilung aufgegeben. Anstatt dessen sollte ein Containerdorf für 500 Geflüchtete auf einem freien Grundstück im Greifswalder Stadtteil Ostseeviertel entstehen. Bei seiner Pressemitteilung hatte Landrat Sack erklärt, dass ein genauer Zeitplan noch nicht vorhanden sei, das Projekt aber so schnell wie möglich durchgeführt werden solle. Der Kreistag solle daher am 27. Februar über den Erwerb von Containern beraten.

An diesem Datum fand in Greifswald eine Sitzung der Ortsteilvertretung des Ostseeviertels in einer Schule in der Nähe des Grundstücks, auf dem das Containerdorf entstehen soll, statt. Auch der Greifswalder Oberbürgermeister Stefan Fassbinder (Bündnis 90/Die Grünen) war dort kurzfristig anwesend, musste aber aufgrund eines anderen Termins vorzeitig gehen. Zeitgleich protestierten im Ostseeviertel an dem Ort, der für das Containerdorf vorgesehen war, etwa 500 Demonstrierende unangemeldet dagegen. Durch vorherige Protestaufrufe im Internet wusste die Polizei von der Demonstration, obwohl sie nicht angemeldet war. Die Demonstrierenden versammelten sich auch vor der Schule, in der die Ortsteilvertretung tagte. Beim vorzeitigen Verlassen des Gebäudes wurde Oberbürgermeister Fassbinder von der Polizei auf deren Empfehlung hin durch einen Hinterausgang zu seinem Auto eskortiert. Sie gibt an, dass eine Kette von Beamten notwendig gewesen sei, um ihn zu schützen. Kurzzeitig sei die Situation sogar “gefährlich” für ihn gewesen. Die Demonstrierenden hätten ihn ausgebuht und aggressiv versucht, zu ihm zu gelangen und ihm ihre Kritik und Wut aufzuzeigen. Nach eigenen Angaben musste die Polizei physische Gewalt anwenden und Schlagstöcke einsetzen, um Oberbürgermeister Fassbinder zu schützen. Vor der Demonstration hatte es im Internet auch Aufrufe gegeben, zum Protestieren vor sein Haus zu ziehen. Nach vorläufigen Angaben der Polizei waren unter den Demonstrierenden mindestens 20 Menschen aus der rechtsextremen Szene. Zeitgleich mit den Protesten fand eine angemeldete Gegendemonstration mit etwa 50 Personen gegen Rassismus statt. Nach deren Ende kam es zu verbalen Angriffen einiger Gegendemonstrant*innen auf die Demonstrierenden gegen die Geflüchtetenunterkunft. Als Reaktion darauf griffen zwei von ihnen einen Gegendemonstranten physisch an. Die Polizei verhinderte weitere Eskalationen. Nach ihren Angaben bestehen Ermittlungen wegen einer Widerstandshandlung gegen die Schutzmaßnahmen für Oberbürgermeister Fassbinder, Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und das Zünden von Pyrotechnik sowie eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Ortsteilvertretung war bei der Sitzung einstimmig gegen die Geflüchtetenunterkunft, kann jedoch nur Empfehlungen aussprechen. Sie sei grundsätzlich für Hilfen für Geflüchtete, aber gegen die Größe und Lokalität der Unterkunft, auch aufgrund der Nähe zur Schule, argumentierte sie. Oberbürgermeister Fassbinder kritisierte in Interviews die Kurzfristigkeit des Beschlusses vom Landkreis. Der Kreistag stimmte am 27. Februar mit einer knappen Mehrheit für eine Dringlichkeitsvorlage, um der Stadt Greifswald rund neun Millionen Euro für das Projekt zu geben. 25 Abgeordnete stimmten dafür und 19 dagegen; es gab zehn Enthaltungen. Bei der Debatte hatte es heftige Kritik an den Plänen durch die Fraktionen von “DIE LINKE” und der SPD. Landrat Sack argumentierte dagegen, es sei kein freier Wohnraum für “dezentrale Lösungen“ vorhanden und der Kreistag habe sich mit großer Mehrheit gegen Unterbringung in Sporthallen und Schulen entschieden. Außerdem habe die Stadt Greifswald im Kreis Vorpommern-Greifswald bislang nicht die meisten Geflüchteten aufgenommen.

Suche nach alternativen Lösungen und weitere Proteste

Aufgrund der breiten Kritik tagte am 2. März der Greifswalder Hauptausschuss, um alternative Unterbringungsmöglichkeiten zum geplanten Containerdorf im Ostseeviertel zu finden. Das war im Vorfeld von Lokalpolitiker*innen aller Parteien für die Zentrierung der Geflüchteten an einem Ort kritisiert worden. Oberbürgermeister Fassbinder hatte daher drei alternative Standorte für Unterkünfte für bis zu 200 Geflüchtete vorgeschlagen. Landrat Sack hatte die Eskalationen am 27. Februar hart verurteilt und angegeben, dass Kreistag und Stadtrat kooperieren würden, um eine Lösung zu finden.

Während der Tagung kam es erneut zu Protesten. Es fanden mehrere Demonstrationen auf dem Greifswalder Marktplatz statt: zwei angemeldete mit insgesamt 300 Teilnehmenden für die Aufnahme von Geflüchteten und eine unangemeldete mit 750 Personen gegen das geplante Containerdorf. Die Polizei ließ auch die unangemeldete Demonstration gewähren. Trotz der aufgeladenen Stimmung waren die Proteste zwar laut, aber zumindest weitestgehend friedlich.

Beitragsbild: Jan Hilgendorf

Diskussion um Gewalt bei NPD-Kundgebung hält an

Diskussion um Gewalt bei NPD-Kundgebung hält an

NPD_Markt_FußtrittIm Zuge einer NPD-Kundgebung, die Ende Juli in der Greifswalder Innenstadt stattfand, entwickelten sich Tumulte, bei denen ein Gegendemonstrant durch den Ordner Marcus G. per Fußtritt verletzt wurde. Dieser stritt zunächst alles ab, inzwischen gibt es aber immer mehr Gründe, dessen Darstellung anzuzweifeln. (mehr …)