Finanzamt prüft Tätigkeit des AStA

Es wird Ernst für den Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Angehende Akademiker müssen dort für 3,50 Euro pro Stunde arbeiten. Einem Rechtsgutachten zufolge, welches der ehemalige Präsident des Studierendenparlamentes (StuPa) Korbinian Geiger in Auftrag gegeben hat, sei dies rechtswidrig. Mittlerweile prüft das Finanzamt.

Rechtsanwalt Dennis Shea: "20 Wochenstunden gehen eindeutig über ehrenamtliche Tätigkeit hinaus."

Hintergrund: AStA-Referenten erhalten eine Aufwandsentschädigung von 210 Euro monatlich bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa 15 Stunden, macht 60 Stunden pro Monat und umgerechnet 3,50 Euro für jede Stunde Tätigkeit. Im Leitbild für die Arbeit des AStAs heißt es lediglich: „Die AStA-ReferentInnen sind ehrenamtlich tätig.“ Das Gutachten verfasste der Greifswalder Fachanwalt für Arbeitsrecht Dennis Shea gemeinsam mit dem Steuerberater Jan Evers. Die beiden Experten stellen klipp und klar fest: „Die Tätigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft des AStA stellt ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis dar, das als solches der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt.“ Somit müssten von der Aufwandsentschädigung Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- sowie Pflegeversicherung abgeführt werden.

Prinzip Abwarten: StuPa und AStA ignorierten alle Vorwarnungen

Das steuerrechtliche Problem ist also nicht neu für das StuPa und den AStA. Jetzt hat es das Finanzamt auf den Plan gerufen. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung des Landesbesoldungsamtes Mecklenburg-Vorpommern erfolgte die Überprüfung der Mitarbeiter der Uni Greifswald. Das Finanzamt stellte fest, dass die Studierendenschaft der Greifswalder Universität  eine „rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule“ ist. In dem Schreiben des Finanzamtes heißt es: „Die Angestellten dieser Teilkörperschaft haben laut Satzung der Studierendenschaft Arbeitsverträge mit dem AStA. Für die Referenten sind wöchentliche Arbeitszeiten festgelegt. Die Vergütung erfolgt nach Paragraph 9a der Satzung. Laut Haushaltsplan sind weitere Arbeitnehmer und Projektkräfte angestellt und werden monatlich vergütet. Wie werden diese Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich behandelt, an wen wird die Lohnsteuer abgeführt?“

Das Finanzamt meldet sich beim AStA.

In der Vergangenheit widersprach StuPa-Präsident Erik von Malottki den Gutachtern: „Die Vergütung der AStA-Referenten ist für mich eine eindeutig ehrenamtliche Aufwandsentschädigung.“ Malottki scheint seine Meinung überdacht zu haben: „Wir arbeiten mit der AStA-Vorsitzenden zusammen und versuchen mit der Universität und dem Finanzamt zu kooperieren, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.“

AStA überrascht vom Finanzamt

Derweil hat der AStA reagiert und eine Stellungnahme an des Finanzamt Greifswald geschrieben, welches dem webMoritz vorliegt.  Dort heißt es: „Als gewählte Vertreter der Studierendenschaft sind wir stets gutgläubig davon ausgegangen, dass es sich bei der Wahrnehmung der Referatstätigkeit im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) gemäß unserer Satzung um ein hochschulpolitisches Ehrenamt handelt, wie es etwa auch die Mitglieder des Senates ausüben.“ Auch interessant: „Arbeitsverträge mit dem AStA oder der Studierendenschaft gibt es zum Beispiel nicht und auch mit der Benennung einer ‚wöchentlichen Arbeitszeit‘ in unserer Satzung wird eher eine allgemeine Erwartung ausgedrückt, welchen zeitlichen Umfang der allein den Studierenden gewidmete Einsatz der AStA-ReferentInnen ungefähr ausmachen sollte.“

StuPa-Präsident Erik von Malottki.

Malottki: „Gesprächsangebot an das Finanzamt“

Und er AStA bemerkt weiter an: „Die Einschätzung des Landesrechnungshofes, dass die für dieses Engagement gewährte (geringe) pauschale Aufwandsentschädigung der Lohnsteuerpflicht unterfallen könnte, hat uns vor diesem Hintergrund sehr überrascht.“ Zur Erinnerung: Das StuPa kürzte in der Vergangenheit öfter das Salär der Referenten und leitenden Mitarbeiter anderer Einrichtungen, wenn sie ihrer Meinung nach dem Arbeitsumfang nicht genügten. Außerdem ist dem StuPa seit Oktober 2010 die Einschätzung der Sachverständigen Shea und Evers bekannt.

„Die Stellungnahme des AStAs ist ein Gesprächsangebot an das Finanzamt. Wir wollen nun herausfinden wie die Sicht des Finanzamtes ist. Ob den Referenten zukünftig Lohn gezahlt werden muss ist noch nicht klar. Wir gehen aber davon aus das zumindest der größte Teil der bisherigen Aufwandsentschädigungen unter einen ehrenamtlichen Freibetrag fällt“, so StuPa-Präsident Malottki weiter. „Eine Antwort auf die Stellungnahme ist uns noch nicht zugegangen“, sagte die AStA-Vorsitzende Daniela Gleich auf Anfrage des webMoritz. An dem geplanten Gespräch soll dann Erik von Malottki, Daniela Gleich und vermutlich ein Vertreter der Rechtswissenschaft teilnehmen, so Gleich abschließend.

Fotos: Torsten Heil (Aufmacher-Grafik), DALIBRI via Wikipedia (Titelbild/Finanzamt) David Vössing (Archiv/Shea, Malottki), Adrian-Heim via jugendfotos.de (Portmonee),

Streit um Geld für AStA-Referenten

Stupa-Präsident Erik von Malottki:"Eindeutig ehrenamtliche Aufwandsentschädigung"

Die monatliche Aufwandsentschädigung für die AStA-Referenten sei sittenwridig, heißt es in einem kurzen Rechtsgutachten, das noch vom alten StuPa-Präsidium unter Korbinian Geiger in Auftrag gegeben wurde. Sittenwidrig ist eine Bezahlung, wenn der ortsübliche Lohn um 30 Prozent unterschritten wird.

Nach dem Gutachten vom Greifswalder Rechtsanwalt Dennis Shea und Steuerrechtler Jan Evers „stellt die Tätigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft des AStA ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis dar, das als solches der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt“. So müssten von der Aufwandsentschädigung Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

Stundenlohn von 3,50 Euro

AStA-Referenten erhalten zur Zeit eine Aufwandsentschädigung von 210 Euro monatlich bei einem wöchentlichen Stundenaufwand von 15 Stunden. Legt man nun vier Wochen im Monat zugrunde, kommt man auf 60 Stunden und entsprechend auf einen Stundenlohn von 3,50 Euro. Dabei ist aber unterstellt, dass die Referenten auch wirklich nur 15 Wochenstunden und nicht mehr arbeiten, was von mehreren AStA-Referenten bestätigt wurde.

„Die Vergütung der AStA Referenten ist für mich eine eindeutig eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung“, meint hingegen StuPa-Präsident Erik von Malottki. So sehen es auch viele AStA-Referenten. Entsprechend heißt es im Leitbild des AStA: „Die AStA ReferentInnen sind ehrenamtlich tätig.“

Dennis Shea: „20 Wochenstunden gehen groß über das Maß ehrenamtlicher Arbeit hinaus“

Rechtsanwalt Dennis Shea: "20 Wochenstunden gehen eindeutig über ehrenamtliche Tätigkeit hinaus."

Im Gespräch mit dem webMoritz machte Rechtsanwalt Dennis Shea aber deutlich: Die 20 Wochenstunden „gehen groß über das Maß hinaus, was ehrenamtliche Arbeit ist.“ Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handele es sich bei der Tätigkeit beim AStA um ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Lohn, „von dem Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind“. Das Rechtsgutachten stuft die Aufwandsentschädigung  als „einkommenssteuerpflichtigen Lohn“ ein, was bedeutet, dass die AStA-Referenten Lohnsteuer von diesen Einnahmen bezahlen müssen, falls sie über den jährlichen Steuerfreibetrag von etwa 8000 Euro kommen.

Weitere Entwicklung abwarten

Die Arbeitsgruppe Satzung des StuPa hält den Inhalt der Stellungnahme für nicht ausreichend. StuPa-Präsident Erik von Malottki:  „Wir versuchen gerade von verschiedenen Seiten(Rechtsaufsicht, AStA Kiel)  Informationen einzuholen um uns ein klares Bild über die rechtliche Lage machen zu können. Bis jetzt haben wir noch keine Rückantwort“, bittet er um Geduld.

Fotos: Christine Fratzke, David Vössing