Zoom auf den Datenschutz

Zoom auf den Datenschutz

Die Universität Greifswald hat seit diesem Wintersemester Zoom-Lizenzen, um nun auch Lehrveranstaltung mit Hilfe dieses Tools abzuhalten. Doch es gibt immer wieder Kritik am Unternehmen. Wir zoomen einmal auf Datenschutz und Sicherheitsaspekte.

Datenschutz ist wichtig. In einer digitalen Zeit, welche zusätzlich noch von einer Pandemie geprägt wird, in der Digitalisierung den Schlüssel darstellt, kann man dies nicht oft genug sagen. Datenschutz ist aber auch ein sehr großes Thema, bei dem man schnell den Überblick verliert. Die Problematik um soziale Medien, Cloud-Dienste und eben auch Videokonferenz-Tools ist die folgende: Die Firmen sind größtenteils in den USA (oder anderen Drittländern außerhalb der EU) angesiedelt, inklusive ihrer Server, was bedeutet, dass die dortigen Datenschutzrichtlinien gelten. Häufig handelt es sich dabei um Firmen, die im Cloud-Bereich oder der Telekommunikation unterwegs sind: Microsoft, Google, Facebook und auch Zoom. Diese Unternehmen und Dienste sind vor allem deswegen interessant, weil Geheimdienste aber auch Facebook und andere Unternehmen mit Hilfe dieser Firmen sehr leicht an äußerst private Daten für Werbezwecke und Profiling kommen können.

Von 2016 bis 2020 galt das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen. Ein Abkommen zwischen der EU und den USA, das die Weitergabe von personenbezogenen Daten von Menschen der Mitgliedsstaaten der EU regelte. Problematisch war hierbei jedoch, dass die Datenschutzrichtlinien der USA als ausreichend für die EU festgehalten wurden, was sie jedoch gar nicht sind. Für US-Firmen heißt das konkret, dass kaum Datenschutzrichtlinien gelten, während die Bundesrepublik Deutschland dagegen sehr harte Datenschutzrichtlinien hat – auch durch die im Jahr 2018 europaweit in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kurz: Trotz Privacy-Shield-Abkommen waren europäische Daten kaum geschützt. 2020 wurde dieses Abkommen vom Europäischen Gerichtshof außer Kraft gesetzt, aufgrund einer Klage des Datenschützers Max Schrems. Zuvor wurde bereits das Safe-Harbor-Abkommen durch den EuGH gekippt. Datenschutzrichtlinien wurden anschließend durch sogenannte Standarddatenschutzklauseln (SCCs) festgelegt, wobei darauf geachtet werden muss, ob der Datenschutz des “Operationslandes” eingehalten wird.

Stellt eine Person freiwillig ihre Daten zur Verfügung, beispielsweise durch die Nutzung von Google Drive, so dürfen diese Daten durchaus genutzt werden, weil beispielsweise die Server, auf denen diese Daten liegen, in den USA stehen. Die Firmen dürfen die Daten lediglich nicht von einem Land in das nächste übertragen, ohne dass die Nutzer*innen davon wissen. Bleibt jedoch die Frage, wie so etwas kontrolliert wird. In der nicht allzu weit entfernten Vergangenheit, halfen vor allem Whistleblower*innen, einen Blick auf diese Geschehnisse zu werfen.

Open Source vs. Kapitalismus vs. Datenschutz

Auch Zoom ist eine amerikanische Firma. Nutze ich Zoom, stimme ich auch den US-Nutzungsbedingungen zu, die eben eine Nutzung der Daten durch Geheimdienste ermöglichen. Doch nicht nur das: Zoom besitzt eigene Server, welche nur mit einem zahlungspflichtigen Konto ausgewählt werden können. Nutzer*innen mit Basic-Account können so nicht entscheiden, in welchem Land der Server steht, der ihr Meeting hostet. Mit den kostenpflichtigen Accounts ist immerhin schon einmal das Hosten regulierbar. So mussten sich zum Beispiel deutsche Universitäten um europäische Server bemühen, um Zoom nutzen zu können. Doch selbst, wenn die Server in Deutschland stehen: Zoom Video Communications Inc. ist eine US-Firma, und die Server gehören nicht dem universitären Rechenzentrum an.

Zum Vergleich: Jitsi lässt sich auf eigene Netzwerke installieren und dadurch selbst hosten, genauso wie BigBlueButton – was die Uni auch macht. Damit ist sichergestellt, dass die empfangenen Daten, wenn sie schon irgendwohin übermittelt werden, auf einem universitätseigenen Server landen. Darüber hinaus handelt es sich bei Jitsi und bei BigBlueButton um linuxbasierte Open Source Software, was als besonders sicher gilt, vor allem, weil keine an Umsatz orientierten Firmen dahinterstehen. Jitsi ist äußerst datensparend und einfach in der Bedienung. BigBlueButton ist vor allem für den Bildungssektor sehr praktisch mit den vielen Funktionen, die wir in den letzten Semestern kennenlernen durften.

Bei Zoom ist das logischerweise nicht der Fall. Bevor man nun freudig Zoom nutzt, sollte man sich eventuell einmal die Seite des Rechenzentrums ansehen: Bei allen Clients wird zu Beginn die Funktionsweise erklärt, bei Zoom folgt anschließend jedoch eine lange Passage zum Datenschutz. Deutsche Universitäten haben sich in den letzten Monaten für ein Custom Data Processing Agreement eingesetzt und dieses abgeschlossen, doch eins bleibt: Zoom ist vor allem an einer Sache interessiert ist: Gewinn. Was wir bereits von solchen Firmen, aber auch speziell von Zoom, wissen: Datenschutz ist zweitrangig. Sicherheitslücken werden akzeptiert, weggelächelt und im besten Fall sogar verkauft.

Kritik von Datenschützer*innen … und Elon Musk

Auch bei Zoom war und ist das Alltag. Während der Pandemie kamen vermehrt Aufrufe zur Verbesserung der Datensicherheit und dem Schließen von Sicherheitslücken. Datenschutzbeauftragte rieten von der Nutzung der Software ab, da diese nicht DSGVO-konform sei. So kam es wohl vor, dass nicht nur die Metadaten von Nutzer*innen der Software im Darknet landeten, sondern auch die Gesprächsinhalte über einen langen Zeitraum von Dritten mitgehört wurden. Nicht einmal Elon Musk und das Federal Bureau of Investigation (FBI) trauen dem Dienst Zoom und haben die Nutzung unterbunden. Auch der MacOS bzw. iOS-Client der Firma soll enorme Sicherheitslücken aufweisen, die eine Datenweitergabe an Facebook beinhaltete, aber auch angezapfte Webcams und lokale Webserver, die installiert wurden ohne das Einverständnis oder Wissen des*der Nutzer*innen.

Zurück zur Website des Rechenzentrums: Hier finden sich ein paar schöne Zitate aus den Datenschutzhinweisen, welche uns alle einen Denkanstoß geben sollten. Nicht nur steht dort ausführlich, dass es eine Firma mit Sitz in den USA ist, sondern auch, dass für die Zoom-Website die Firma Zoom zuständig ist – auch und vor allem für die Datenverarbeitung. Dann folgt ein Hinweis, dass man die App laden könnte. Hier sei noch einmal an die Sicherheitslücken der MacOS- und iOS-App erinnert. Möchte man die App nicht nutzen, kann man im Browser bleiben – Stichwort Datenverarbeitung – außerdem gibt es dort dann nur die Basisfunktionen.

Anschließend verarbeitet Zoom alles, was es zu greifen bekommt. Viele Menschen präferieren Zoom, da man hier die Sitzungen aufnehmen und weiterverwenden kann. Abgesehen davon, dass Aufnahmen von Sitzungen immer unangenehm für die teilnehmenden Personen sind, zumal Chat-, Video- und Tonverläufe aufgenommen werden (Stichwort Privatsphäre), würde die Aufnahme auch mit Änderung der Einstellungen durch den Admin in BigBlueButton funktionieren. Selbiges gilt auch für die maximale Nutzer*innen-Anzahl, die auch für BigBlueButton bis zu 300 Personen beträgt, wenn die Host-Server das schaffen (würden).

Was die Verarbeitung und Speicherung betrifft, ist Zoom auch ganz vorn dabei. Von registrierten Nutzer*innen kann Zoom die gewonnen Daten bis zu einem Monat abspeichern, macht das aber auch gern mal etwas länger. Zusätzlich stehen die Server vielleicht nun in Deutschland (oder einem anderen EU-Land), doch Zoom verarbeitet weiterhin Daten in den USA.

Datenverarbeitung ohne Datenschutz

Kommen wir zu einer der mitunter interessantesten Passagen der Zoom-Seite des Rechenzentrums:

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an ‘Online-Meetings’ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus ‘Online-Meetings’ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind.

Website des Universitätsrechenzentrum zur Weitergabe von Daten

Kurz: Eure Daten sollen nicht weitergegeben werden, aber eigentlich sollen sie das schon. Was ist denn schon Datenschutz?! Klar, wenn ich mich mit Menschen persönlich treffe und etwas sage, weiß ich auch nicht, wer die geteilten Informationen noch erhält, aber ich kann zumindest den Kreis der „Maulwürfe“ einschränken. Bei Zoom kann sich, wie bereits oben beschrieben, einfach eine dritte Person unbemerkt hinzuschalten und mithören. Sneaky!

In der E-Mail an die Studierenden von Prorektor Prof. Dr. Lars Kaderali zur Einführung von Zoom wird die Entscheidung für die Plattform näher ausgeführt.

Selbstverständlich liegt für die Zoom-Nutzung die Zustimmung des Personalrates sowie ein positives Votum des Datenschützers der Universität Greifswald vor. Wir haben mit Zoom ein Custom Data Processing Agreement geschlossen, das über die Datenschutz-Standard-Vereinbarungen von Zoom deutlich hinausgeht und die DSGVO-Konforme Nutzung von Zoom ermöglicht. Zoom kann damit ohne Einschränkungen in Forschung und Lehre verwendet werden.

Prof. Dr. Lars Kaderali, Prorektor für Forschung, Transfer und Digitalisierung

Die Universität nutzt dementsprechend keinen allgemeinen Zugang, trotzdem ist technisch nicht völlig ausgeschlossen, dass US-amerikanische Firmen Zugriff auf die Daten haben.

Worauf die Universität Greifswald auf ihrer Website auch hinweist: „Darüber hinaus ist keine Lehrperson und kein*e Studierende*r gezwungen, mit Zoom zu arbeiten.“ Theoretisch kann man einfach sagen, man möchte nicht mit der Software arbeiten, aber dann ist man im Normalfall einfach vom Seminar oder der Vorlesung ausgeschlossen. Entscheidet sich also eine Lehrperson, Zoom zu nutzen, ist man als Studierende*r folglich schon gezwungen, dem nachzugehen, denn andernfalls verzögert sich das Studium weiter.

In Anbetracht der Entwicklungen von Zoom und den immer wieder aufkommenden Datenschutzbedenken sollte, vor allem von staatlicher Seite, einer Nutzung dieses Dienstes abgeraten werden. Zumal die Kosten für die Lizenzen nicht gerade gering sind – einer Anfrage und der anschließenden Berechnung zufolge liegen diese Kosten für deutsche Hochschulen für das Jahr 2020 sogar bei über 6 Millionen Euro. 6 Millionen Euro für Sicherheitslücken und fragwürdigen Datenschutz. Für das Jahr 2021 wird die Summe sehr wahrscheinlich noch höher ausfallen.

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 1 – eine Chronologie

LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 1 – eine Chronologie

Nach über einem Jahr Corona und damit einhergegangenen ungeregelten Online-Prüfungen hat das Land nun durch die Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine dementsprechende Rechtsgrundlage verabschiedet. Wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, sind fortan unter anderem synchrone Videoaufnahmen vorgesehen. Wir haben für euch den Diskussions- und Verhandlungsprozess der beteiligten Akteur*innen rekonstruiert.

Jede staatliche Hochschule gibt sich mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetzeslage eine Grundordnung. Zur Ergänzung dienen dann weitere Satzungen und Ordnungen. Das Landeshochschulgesetz gilt dabei als rechtlicher Rahmen, welcher an der jeweiligen Hochschule konkret angepasst wird. Indem das Landeshochschulgesetz M-V nun novelliert, das heißt mit einigen Änderungen versehen wurde, wurde zum einen eine erneute Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Zum anderen wurde die Grundlage für digitale Prüfungen festgelegt, welche an unserer Uni in einer eigenen Satzung mit weiteren Regelungen, wie etwa zur technischen Ausstattung oder Verhinderung von Täuschungshandlungen, umgesetzt wurde.

Das Rektorat berichtete in der Senatssitzung vom 19. Mai: “Die Hochschulen wurden durch das Bildungsministerium zur Mustersatzung für digitale Prüfungen angehört. Ein finales Dokument dieser Satzung wurde am 5. Mai 2021 zur Verfügung gestellt und soll nun zügig in den Verfahrensgang eingestellt werden.” Auf Anfrage des webmoritz. berichtete Dorthe G.A. Hartmann, Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalisierung, dass “am 21. Mai […] die Diskussion und die Anpassung an die Bedarfe unserer Universität durch den Versand der Mustersatzung durch das Bildungsministerium [begann].” Parallel dazu wurde auch in den studentischen Gremien wie dem Studierendenparlament (StuPa) kritisch über die geplante Rechtsgrundlage diskutiert.

Kritik aus der Studierendenschaft

In der StuPa-Sitzung vom 25. Mai wurde der Antrag zur Positionierung des StuPas zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes eingebracht. Begründet wurde dies mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Studierenden, welcher schwerer wiege als der potenzielle Täuschungsversuch. Der Beschluss wurde mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen und enthält unter anderem folgende Positionen:

“Das Studierendenparlament der Universität Greifswald spricht sich gegen eine synchrone digitale Prüfungsüberwachung aus. […] Abschließend fordert das Studierendenparlament die Hochschulleitung der Universität Greifswald auf, von den unverhältnismäßigen Möglichkeiten zur digitalen Prüfungsüberwachung, welche ihnen im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes zugestanden werden soll, keinen Gebrauch zu machen.”

Beschluss des Studierendenparlaments vom 25.05.2021, Beschl.-Nr. 2021-31/29

Datenschutz vs. Betrugsversuche

In der Zwischenzeit fanden die ersten Diskussionen und Prüfungen der Mustersatzung am 28. Mai statt. Prorektorin Hartmann lud dafür zu einem Gespräch mit repräsentativen Akteur*innen der Universität als Arbeitsgruppe ein. Mit dabei waren neben Frau Hartmann der AStA-Vorsitzende Hennis Herbst als Vertreter der Studierendenschaft, der Vorsitzende der Satzungskommission Prof. Dr. Claus Dieter Classen, der Vorsitzende der Studienkommission Prof. Dr. Volkmar Liebscher, Herr Wehlte als Datenschutzbeauftragter der Universität, sowie Fachkundige aus dem Prüfungsamt, digitaler Lehre und der Studierendenberatung.

Bei dem Treffen ging es in erster Linie um die Frage, ob die Satzung überhaupt gewollt sei. Geplant waren also noch keine großen Änderungen, sondern eher ein Austausch an Meinungen und die grundlegende Feststellung, dass die Satzung als sinnvoll empfunden wurde. Dort kamen bereits die Bedenken von Hennis als Vertreter der Studierendenschaft zur Sprache, dass die Videoaufzeichnungen und vor allem die Videospeicherung als sehr großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu werten sei. Die Sorgen wurden teilweise als berechtigt empfunden oder anerkannt, ebenfalls deutlich gemacht wurde aber die empfundene Notwendigkeit, einen Betrugsversuch verhindern können zu müssen. Die Speicherung wäre wichtig für die Möglichkeit des Nachweises. Herr Wehlte aus dem Justitiariat der Uni und der Datenschutzbeauftragte äußerte neben dem Datenschutz auch rechtliche Bedenken. Im Senat betonte er ebenfalls, dass das Thema ein “datenschutzrechtliches Minenfeld” sei.

Am 01. Juni 2021 gab es ein Treffen der studentischen Vertreter*innen aus Senat, StuPa, AStA, FSK (Fachschaftskonferenz) und dem Rektorat. Zu diesem wurde von Rektorin Riedel unabhängig von der geplanten LHG-Novellierung eingeladen, allerdings kam das Thema mit ähnlichen Argumenten wie auch schon beim vorigen Treffen zur Sprache.

Modifizierung des Satzungsentwurfes

Einen Tag später wurde der Satzungsentwurf dann in den weiteren Instanzen diskutiert und angepasst. Prorektorin Hartmann äußerte dazu, dass “die Satzung von den zuständigen Gremien unter Beteiligung aller Statusgruppen engagiert und konstruktiv diskutiert und modifiziert [wird]”. Dazu gehören unter anderem das Prüfungsamt, die Satzungskommission und die Studienkommission.

Die Satzungskommission verabschiedete am 02. Juni mit deutlicher Mehrheit eine Vorlage, die dann am 09. Juni in der Studienkommission besprochen wurde. Die ministerielle Vorlage wurde unter anderem damit abgeändert, dass die vorgesehene Aufzeichnung wieder gestrichen wurde. Im Bericht der Satzungskommission wird dies als Verbesserung des Datenschutzes gesehen, wobei nach Kenntnisstand des webmoritz. die fehlende technische Umsetzbarkeit ein ausschlaggebender Faktor für die Streichung einer Speicherung war. Darüber hinaus wurde an dieser Stelle festgelegt, dass die Universität Prüfungsräume zur Verfügung stellen muss, wenn Studierende in Wohnverhältnissen leben, in denen die “Überwachungsmöglichkeiten unzumutbar” seien. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass sich die Satzung nur auf die Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt (Rahmenprüfungsordnung, § 2a) bezieht, welche bisher die einzige Ordnungsgrundlage dargestellt hat. Damit steht eine dauerhaft geltende Regelung noch aus. Im Bericht der Satzungskommission heißt es außerdem: “Umstritten blieben aber insbesondere immer noch manche der verbleibenden Kontrollmöglichkeiten, die die Mehrheit der Kommission im Interesse der Chancengleichheit für unverzichtbar ansieht.”

Währenddessen in der Studierendenschaft

Nach Anregung einer Studentin wurde der anfangs genannte Antrag aus dem Studierendenparlament auch noch einmal bei der studentischen Vollversammlung am 08. Juni eingebracht (TOP 5). In der Begründung des Antrages wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Landeskonferenz der Studierendenschaften M-V (LKS) die geplante Novellierung und vor allem ihre mangelnde Einbindung kritisiert hat. Der Antrag wurde mit 238 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen angenommen.

In der StuPa-Sitzung vom 08. Juni berichtete Hennis unter anderem, dass die Speicherung des Materials an unserer Uni gestrichen wurde – dies allerdings nur an der mangelnden technischen Umsetzung liege. In einem Telefonat mit dem webmoritz. äußerte er, dass eher die Wenigsten den Datenschutz als problematisch empfanden:

“Ich glaube, wenn die Technik mitgespielt hätte, hätten sie die Videoaufzeichnungen drinnen gelassen.”

Hennis Herbst, AStA-Vorsitzender

Auch Anna Mangels und Niclas Lenhardt wurden als Greifswalder LKS-Deligierte zum Gespräch mit dem webmoritz. eingeladen. Geäußert wurde dabei vor allem die Überraschung, als eigentliche Hauptansprechpartner*innen für das Land nicht über die geplante Rechtsgrundlage informiert worden zu sein. Die LKS war vom Gesetzgebungsprozess stattdessen weitestgehend ausgeschlossen und hat erst kurzfristig davon erfahren, was zum Teil als beabsichtigter Ausschluss aus der Diskussion empfunden wird. Neben dieser prozessualen Kritik wurde im Interview erneut deutlich, dass die Persönlichkeitsrechte höherwertiger als die Kontrolle von Betrugsversuchen gewichtet werden. Aus diesem Grund wurden auch Vorschläge für Prüfungsformate wie Open-Book-Klausuren gemacht, die die Betrugsversuche von Anfang an umgehen würden. Es bestehe allerdings der Eindruck, dass es eher die Erwartung an die Studierenden gebe, sich anzupassen, als dass seitens des Lehrpersonals Änderungen vorgenommen werden.
Als Fazit aus der LKS wurde geäußert, dass man etwas früher hätte aktiv werden können. Auf der anderen Seite wurde es als Erfolg gewertet, die Interessen der Studierendenschaften laut umgesetzt und ein Gefühl von Repräsentanz geschaffen zu haben.

Debatte auf Landesebene

Parallel zu den Gesprächen in der Studienkommission fand am 09. Juni die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes im Landtag statt. An diesem Tag wurde die Novellierung des Landeshochschulgesetzes schlussendlich auf Landesebene verabschiedet. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind sowohl das Problem und die Lösung aufgeführt als auch mehrere Stellungnahmen einsehbar.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns sprach sich in seiner Stellungnahme für einige Spezifizierungen und Ergänzungen aus, die sich hauptsächlich auf die Festlegung der Verantwortlichkeiten beziehen. Er forderte darüber hinaus ein Übermittlungs- und Verarbeitungsverbot der personenbezogenen Daten von Drittländern. Zudem müssen die Verantwortlichen (in diesem Fall die Hochschulen) die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung einhalten: die Datenminimierung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit und Nichtverkettung der erhobenen personenbezogenen Daten.
Neben einer schriftlichen Stellungnahme der LKS und der Rostocker Studierendenschaft sind dort auch die Ergebnisse aus den Beratungen der einzelnen Fraktionen und dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachzulesen.

Während der Debatte im Landtag fand in Schwerin eine relativ kurzfristig geplante Demonstration der Studierendenschaften statt. Diese wurde auch vom NDR begleitet, bei dem auch der Rostocker AStA-Vorsitzende in einem Interview zur Sprache kam; insgesamt konnte so ein Zeichen gesetzt werden.

Welche Regelungen gelten fortan für Online-Prüfungen an unserer Uni?

Die Ergänzungssatzung ist inzwischen durch die letzten Instanzen bestätigt und hochschulöffentlich bekannt gemacht worden. Was diese Satzung konkret für eure Prüfungen bedeutet, könnt ihr in einem Folgeartikel des webmoritz. in den nächsten Tagen nachlesen. Wer selbst einen Blick in die Paragrafen werfen möchte, kann diese hier auffinden.

Beitragsbild: Annica Brommann

Datenschutz: Fluch oder Segen?

Datenschutz: Fluch oder Segen?

Uni_Hauptgebäude_Äste-Simon VoigtWer kennt das nicht? Die Einen sehen einen erheblichen Einschnitt ihres Selbstbestimmungsrechts und ihrer Privatsphäre, die Anderen fühlen sich zukunftsorientiert und freuen sich über den unkomplizierten Austausch von Informationen. Die Rede ist natürlich von der Datenschutzdebatte, die nun die Universität Greifswald erreicht hat. (mehr …)

Zum Nachlesen: Ticker aus der achten Stupa-Runde

StuPa-Live-Ticker, Grafik von Jakob PallusDie dritte Woche in der Vorlesungszeit ist angebrochen und das Studierendenparlament kommt ebenfalls bereits zum dritten Mal zusammen, diesmal wieder zu einer regulären Sitzung. Auch heute kann es wieder länger dauern, denn einige Themen versprechen schon jetzt, für lange Diskussionen zu sorgen. Getagt wird ab 20 Uhr im Konferenzsaal des Uni-Hauptgebäudes. (mehr …)