morit.uncut: Der wiedergewählte Bürgermeister

morit.uncut: Der wiedergewählte Bürgermeister

Gut ein Jahr nach seiner Wiederwahl interviewt moritz.magazin-Redakteurin Jule Greifswalds Oberbürgermeister Stefan Fassbender.

Themen des Interviews sind unter anderem: Wie ist Stefan Fassbinder überhaupt in die Politik gekommen? Was macht ein Bürgermeister eigentlich genau? Inwiefern muss als Oberbürgermeister Parteipolitik zurückgestellt werden? Wie schwer trifft ihn die Niederlage des Ja-Bündnisses beim Greifswalder Bürger*innenentscheid zur Unterbringung von Geflüchteten?

All das und noch viel mehr in der neunten Episode von moritz.uncut.

Wie immer findet ihr moritz.uncut überall wo ihr Podcasts hört. Oder hier direkt auf Apple Podcasts…

…und hier auf Spotify:

Öffentlicher Vortrag “Demokratie und Migration”

Öffentlicher Vortrag “Demokratie und Migration”

Am Montag, den 12. Juni 2023, fand im alten Audimax auf dem Campus Innenstadt ein öffentlicher Vortrag mit Podiumsdiskussion zum Thema “Demokratie und Migration” statt. Die Veranstaltung wurde von Herrn Professor Doktor Jochen Müller, Inhaber des Lehrstuhls für politische Soziologie und Methoden, und Frau Doktor Rieke Trimcev, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für politische Theorie und Ideengeschichte, moderiert. Zusätzlich hielten zwei Gastredner*innen jeweils einen Vortrag.

Kontext

Am Sonntag, den 18. Juni 2023, fand ein Bürgerentscheid in Greifswald statt, in dem über die Verpachtung städtischer Flächen an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Errichtung von Containerdörfern für Geflüchtete als letztes Mittel abgestimmt wurde. Die Diskussion darüber war in der Greifswalder Bürger*innenschaft äußerst polarisierend und beinhaltete auch grundsätzliche Streitfragen über die Legitimität von Migration und Asyl. Vor diesem Hintergrund sollte die öffentliche Veranstaltung die Möglichkeit bieten, sich über philosophische und politikwissenschaftliche Antworten auf diese Fragen sowie Rassismuserfahrungen von Mecklenburg-Vorpommer*innen mit Migrationshintergrund zu informieren. Sie sollte dabei als Verbindung zwischen Forschung und Bürger*innenschaft dienen.

Vorträge

Der erste Vortrag von Doktor Tobias Gutmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Grundschuldidaktik des Instituts für Philosophie der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald, gab einen Überblick über die philosophische Debatte zu dem Thema “Migration und Asyl”. Dieses ist in der Philosophie erst nach dem Zweiten Weltkrieg populär geworden.

Im Mittelpunkt stehen die beiden Fragen, ob Staaten grundsätzlich das Recht haben können, Menschen an ihren Grenzen abzuweisen, und welche Pflichten Staaten gegenüber Menschen haben, die bei ihnen Schutz suchen. Als ein Argument für offene Grenzen wird genannt, dass Bewegungsfreiheit innerhalb eines Staates positiv gesehen wird, weshalb sie auch über Staatsgrenzen hinweg gelten sollte. Ein Gegenargument dafür ist, dass Bewegungsfreiheit in einem Staat auch nicht völlig unbegrenzt ist. Ein zweites Argument für offene Grenzen ist, dass sie gerecht seien, weil man unter dem Schleier des Nichtwissens, das heißt, wenn man eine Gesellschaftsordnung entwirft, ohne zu wissen welche Rolle man in ihr haben wird, sich offene Grenzen wünschen würde, da die Vorteile dadurch, wenn man in von Armut betroffenen Ländern lebt, nicht durch eventuelle Nachteile reicher Länder aufgewogen werden können. Hier besteht der Einwand, dass offene Grenzen nicht den Ärmsten hälfen, sondern nur höher Gebildeten, die es deshalb schaffen würden auszureisen. Ein Argument für die Aufnahme von Geflüchteten ist die allgemeine Hilfspflicht, die auch für Staaten gelte. Hier besteht der Einwand: Hilfe sei auch anders möglich. Ein Argument gegen Einwanderung ist die Behauptung, Staaten würden eine Kultur benötigen, die Einwander*innen gefährden würden. Hier besteht der Einwand, dass dann auch andere Rechte beschnitten werden müssten, da auch Bewohner*innen eines Landes Aspekte anderer Kulturen in ihr Leben aufnähmen. Das zweite Argument gegen Einwanderung ist, dass gemäß der Demokratie die Bevölkerung eines Landes gegen Einwanderung stimmen kann. Hier besteht der Einwand, dass Mehrheitsentscheidungen nicht zwangsläufig gerecht seien und in diesem Fall die Betroffenen nicht an der Abstimmung beteiligt seien. Gutmann beendet den Vortrag mit der Erläuterung, dass es in der Diskussion den Konsens gibt, dass Staaten bis zu einem gewissen Grad dazu verpflichtet sind Geflüchtete in Not aufzunehmen beziehungsweise zu unterstützen und Menschen, die länger in einem Land leben, die Rechte der übrigen Bewohner*innen erhalten sollen.

Den zweiten Vortrag hielt Frau Professor Doktor Júlia Wéber, Inhaberin der Professur für Migrationsgesellschaft und Demokratiepädagogik an der Hochschule Neubrandenburg.
Ihr Vortrag thematisierte eine Studie von ihr über Rassismuserfahrungen von Frauen in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einer Definition des Wortes “Rassismus” erklärte sie die Begründung für den Fokus der Studie auf Frauen. Die Diskussion über Migration sei männlich dominierend, weshalb die Annahme bestünde, dass es spezifische Rassismuserfahrungen von Frauen gäbe. Das Forschungsdesign besteht aus der Auswertung von 21 wörtlich transskribierten Interviews mit Frauen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei sind neu angekommene, lange hier lebende und gebürtige Bewohnerinnen Mecklenburg-Vorpommerns Teil des Samples. Bei der Durchführung des Interviews sei die Anwesenheit von Sozialtherapeut*innen zur Traumabewältigung notwendig gewesen. Die Fragen beinhalteten Lebensbereiche, Erfahrungen und institutionelle Strukturen in Bezug auf Rassismuserfahrungen. Die Frauen schilderten Ausgrenzungen und fehlendes Zutrauen von Lehrkräften; Mehrsprachigkeit wurde als Defizit, fehlende Hilfe als individuelles Problem wahrgenommen und definiert. Bildungserfolg sei von Unterstützung durch andere Personen aus dem persönlichen Umfeld abhängig gewesen. Die Frauen hätten versucht, unsichtbar zu werden. Allgemeiner erläuterte Wéber, dass die Ländlichkeit, die alte Bevölkerung, die Zentralisierung der Landkreise seit 2011 und die Nutzung als Experimentierfeld durch rechtsextreme Gruppen Faktoren seien, die Rassismusprobleme in Mecklenburg-Vorpommern forcieren würden. Teile der Bevölkerung nähmen die Gesellschaft fälschlicherweise als ethnisch homogen wahr, und würden die befragten Frauen auf diese Fremdheit hinweisen und eine Grenzziehung durchführen. Während des gesamten Vortrags merkte man deutlich, dass das Thema auch für die Rednerin sehr wichtig und emotional war.

Fragen aus dem Publikum

Auf die Vorträge folgte eine kurze Möglichkeit Fragen zu stellen, bevor die Veranstaltung beendet wurde. Es kamen sehr viele Fragen aus dem Publikum, die jedoch aus Zeitgründen leider nicht alle beantwortet werden konnten. Einige Personen haben die Vorträge auch kommentiert und dabei Solidarität zu Migrant*innen bekundet. Insgesamt war dieser Teil der Veranstaltung jedoch sehr kurz, da die beiden Vorträge, besonders der von Wéber viel Zeit in Anspruch genommen hatten.

Beitragsbild: Annica Brommann

Bürgerentscheid: Eure Wahl entscheidet über die mögliche Unterbringung von Geflüchteten

Bürgerentscheid: Eure Wahl entscheidet über die mögliche Unterbringung von Geflüchteten

Am Sonntag wird in Form einer Wahl über einen Bürgerentscheid entschieden. Die Einwohner*innen Greifswalds werden gefragt, ob sie dafür sind, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden. Welche Auswirkung euer Kreuz auf dem Wahlschein haben kann, erfahrt ihr im Artikel.

Überall in der Stadt wurden Plakate aufgehängt und aufgestellt, auf denen groß damit geworben wird ,Ja’ oder ,Nein’ beim Bürgerentscheid anzukreuzen. Auf den Plakaten sieht man Parteien und/oder Bündnisse, manchmal auch Fotos von Greifswalder Bürger*innen, die die jeweilige Kampagne unterstützen. Das Problem an den Plakaten: Sie senden teilweise widersprüchliche Aussagen aus. Dieser Artikel klärt über den Bürgerentscheid auf, damit ihr wisst, was es genau bedeutet, wenn ihr am Sonntag ,Ja’ oder ,Nein’ ankreuzt.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, wobei die Bürger*innen die Möglichkeit haben, selbst über eine Frage zu entscheiden. Der Bürgerentscheid steht der Bürgerschaft gleich. Die Frage ist entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Die Mehrheit muss mindestens 25 % der Stimmberechtigten betragen. Ist diese Mehrheit nicht erreicht worden, entscheidet die Bürgerschaft. Bei Stimmengleichheit ist die Antwort nein. Der Bürgerentscheid bindet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für zwei Jahre an die getroffene Entscheidung. Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger*innen ab 16 Jahren, die seit mindestens 37 Tagen in Greifswald ihre Hauptwohnung haben.

Worüber entscheidet der Bürgerentscheid in Greifswald?

Im März 2023 wurde ein Bürgerbegehren gestartet. Die Initiator*innen sammelten nach eigenen Angaben mehr als 7.000 Unterschriften und die erforderliche Anzahl an gültigen Unterschriften wurde erreicht, sodass die Bürgerschaft der Durchführung eines Bürgerentscheids zustimmte. Ausgangspunkt dafür war die geplante Verpachtung einer Fläche im Ostseeviertel an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, um dort eine Containerunterkunft für Geflüchtete einzurichten. Der webmoritz. berichtete.

Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden?

Die Frage des Bürgerentscheids

In der Stellungnahme der Greifswalder Verwaltung steht eindeutig, welche Auswirkung eure Stimmenabgabe hat und welche nicht.

Sie entscheiden darüber, ob die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den nächsten Jahren ihre eigenen Flächen (Grundstücke) für Containerdörfer zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachten darf oder nicht.

Sie können nicht darüber entscheiden, ob private Flächen und Grundstücke, die nicht im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen, zum Zwecke der Errichtung von Containeranlagen verpachtet werden dürfen. Sie können mit ihrer Entscheidung nicht beeinflussen, ob und wo und in welchem Umfang der Landkreis Vorpommern-Greifswald geflüchtete Menschen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterbringt.

Stellungnahme der Verwaltung

Wer entscheidet, wie viele Geflüchtete nach Greifswald kommen?

Das entscheidet sozusagen der „Verteilungsschlüssel“. Der wird durch die Steuereinnahmen und die Bevölkerungszahl der Bundesländer errechnet. MV nimmt nur 1,98 % der Geflüchteten auf. Die Geflüchteten werden vom Bundesland auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Unser Landkreis – Vorpommern-Greifswald – muss nach dem Verteilungsschlüssel MVs 14,9 % der 1,98 % Geflüchteten Deutschlands aufnehmen. Normalerweise muss der Landkreis dafür sorgen, die Geflüchteten unterzubringen. In unserem Fall ist er dazu nicht mehr in der Lage und die Stadt Greifswald kümmert sich darum. Dass die Unterbringung von Geflüchteten in Containerdörfern die letzte Möglichkeit der Unterbringung sein sollte, beschloss die Bürgerschaft am 27.03.2023.

Die Bürgerschaftssitzung vom 27.03.2023 ist deswegen interessant, da der Landrat Michael Sack dort erklärte, dass mit einem hohen Zuzug an Geflüchteten gerechnet werde. Trotz der guten Infrastruktur und besseren Voraussetzungen Greifswalds als größte Stadt des Landkreises könne natürlich auch die Stadt an ihre Belastungsgrenze stoßen. Ein Problem unserer Stadt sei der geringe Wohnungsleerstand. Die Geflüchteten können sehr wahrscheinlich nicht in Wohnungen unterkommen. Es müssen also andere Lösungen gefunden werden: gemeinschaftsunterkunftstaugliche Räumlichkeiten, im Notfall auch Sportstätten.

Diese Frage kann beim Bürgerentscheid mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Wichtig ist nochmals hervorzuheben, dass der Bürgerentscheid keine Auswirkungen darauf hat, ob Geflüchtete nach Greifswald kommen werden.

Was es bedeutet, wenn ich ,Ja’ ankreuze

  • Eine Unterbringung der Geflüchteten im Containerdorf bleibt eine Notfalllösung.
  • Die Stadt kann geeignete Standorte für Containeranlagen prüfen, dann der Bürgerschaft vorlegen, sie anschließend beschließen und an den Landkreis verpachten.
  • Die folgenden städtischen Flächen könnten momentan angeboten werden: der Festspielplatz an der Jungfernwiese; die Wiese in der Lise-Meitner-Straße und der Sportplatz in der Feldstraße 86.
  • Unterstützt wird die ,Ja-Kampagne’ durch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE & Partei MUT und die SPD-Fraktion.

Was es bedeutet, wenn ich ,Nein’ ankreuze

  • Die Geflüchteten werden auf nicht kommunalen Flächen, Flächen, die nicht der Stadt gehören, untergebracht. Das wären zum Beispiel Sporthallen.
  • Es können keine städtischen Standorte zur Errichtung von Containeranlagen verpachtet werden.
  • Dafür könnten allerdings andere Eigentümer*innen ihre Flächen zur Verpachtung anbieten.
  • Unterstützt wird die ,Nein-Kampagne’ durch die CDU-Fraktion, die Fraktion BG/FDP/KfV, die AfD-Fraktion und die Einzelmitglieder Christian Kruse und Grit Wuschek.

Was empfehlen der Landkreis und die Stadtverwaltung?

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Stadtverwaltung der Universitäts- und Hansestadt empfehlen, dass eine Verpachtung städtischer Flächen an den Landkreis zur Aufstellung von Containeranlagen als Notlösung bestehen bleiben sollte. Mit einem „Nein“ beim Bürgerentscheid würde diese Möglichkeit verbaut. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sporthallen belegt werden müssen, erhöht sich also mit einem „Nein“ beim Bürgerentscheid.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Bürgerentscheid
Wann? Sonntag, 18. Juni 2023, 8 bis 18 Uhr
Wo? In dem Wahllokal, das auf deiner Abstimmungsberechtigung steht.

Countdown bis zum Bürgerentscheid

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Beitragsbild: Adrian Siegler

Greifswalder*innen entscheiden im Juni über Geflüchtetenunterkünfte

Greifswalder*innen entscheiden im Juni über Geflüchtetenunterkünfte

Bereits vor der außerordentlichen Bürgerschaftssitzung Ende März diesen Jahres sammelten Greifswalder*innen Unterschriften, um einen Bürgerentscheid zu erreichen. Die Unterschriften sind nun ausgezählt. Das Rechtsamt der Stadt und auch das Innenministerium haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Die Bürgerschaft hat nun den Bürgerentscheid zugelassen. Im Juni wird es einen Bürgerentscheid zu den geplanten Geflüchtetenunterkünften geben. Doch erst einmal von vorn:

Nachdem die Thematik um das geplante Containerdorf im Ostseeviertel aufkam, taten sich Greifswalder Bürger*innen zusammen und sammelten Unterschriften mittels Bürgerbegehren, um einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Solch ein Bürgerbegehren benötigt Unterschriften von 10 Prozent der Bürger*innen einer Gemeinde, mindestens jedoch 4.000 Unterschriften von Bürger*innen, die in dieser Gemeinde gemeldet sind.

Am Donnerstag, den 13. April 2023, gab die Pressestelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekannt, dass die notwendige Mindestanzahl von 4.000 Stimmen erreicht wurde. Wie die Stadt mitteilte, wurde die Auszählung der Unterschriften nach 5.200 geprüften Unterschriften, von denen 4.100 gültig waren, abgebrochen, da die notwendige Mindestanzahl erreicht wurde.

Das Bürgerbegehren

Am 9. März 2023 wurde ein Bürgerbegehren gestartet. Die Petition richtete sich gegen die Errichtung von Containerdörfern in der Hansestadt. Diese konnte an 36 verschiedenen Standorten unterzeichnet werden – darunter viele Tankstellen und einige Friseurläden. Innerhalb kurzer Zeit erreichten die Initiatoren laut eigener Aussage 7.000 Unterschriften.

Während der außerordentlichen Bürgerschaftssitzung am 28. März 2023, deren Ergebnis in diesem Artikel des webmoritz. nachzulesen ist, wurden die Unterschriften bereits geprüft. Neben der Unterschrift muss der Wohnsitz mit niedergeschrieben werden. Anschließend musste für jede abgegebene Unterschrift dieser Wohnsitz nochmals einzeln abgefragt werden. Das dauert etwas.

Das Ergebnis wurde anschließend an die Bürgerschaft weitergereicht. Die Stadtverwaltung arbeitete außerdem bereits einen Organisationsablauf aus. Auch dieser ging an die Bürgerschaft. Diese trat am Donnerstag, den 20. April 2023, zusammen und beschloss den Bürgerentscheid sowie den Organisationsablauf.

How To Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid findet nun am 18. Juni 2023 statt. Von 8 Uhr bis 18 Uhr haben Greifswalder Bürger*innen die Möglichkeit ihre Stimme zu der Frage “Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden?” abzugeben. Die Stadtverwaltung hat für den Bürgerentscheid bereits eine Seite erstellt, auf der alle wichtigen Informationen zu finden sind. Stimmberechtigt sind alle Bürger*innen (sofern sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder EU-Mitglied sind), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen ihre Hauptwohnung in Greifswald gemeldet haben. Wer stimmberechtigt ist, wird nochmals einen Brief von der Stadt bekommen, in dem unter anderem steht, in welchem der 24 Lokale die Stimme abgegeben werden darf.

Der Bürgerentscheid ist am Ende angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit “Ja” stimmt. Allerdings müssen mindestens 25 % aller Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben. Stimmengleichheit gilt als “Nein” und sollte der Bürgerentscheid negativ ausfallen, liegt die Entscheidung bei der Bürgerschaft.

Das Wichtigste ist jedoch das Folgende: Für diesen Bürgerentscheid benötigt die Stadt nun knapp 200 Helfende, die in den Abstimmungslokalen unterstützen. Diese Helfenden müssen auch stimmberechtigt sein. Über diese Seite könnt ihr euch verbindlich als Abstimmungshelfer*innen für den Bürgerentscheid anmelden. Die Helfenden erhalten eine Aufwandsentschädigung von 40,00 € für ihre Tätigkeit an diesem Tag.

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Aus den Bahnhofshallen soll ein Einkaufzentrum werden

Aus den Bahnhofshallen soll ein Einkaufzentrum werden

Bahnhofshallen-Artikelbild-David VössingEin Investor möchte aus den Bahnhofshallen ein Shoppingcenter mit Edeka, Aldi und anderen Geschäften errichten. Jedoch zog die Stadtverwaltung in der Bürgerschaftssitzung am Mittwochabend entsprechende Änderungsentwürfe für die Flächennutzungspläne zurück. Als Grund nannte Bausenator Jörg Hochheim (CDU), dass der Investor noch Abstimmungsbedarf mit den Fraktionen sieht. (mehr …)