Bezüglich des Hausarbeiten-Artikels vom 28. Januar erreichte uns ein Hinweis. Theoretisch ist alles korrekt, theoretisch. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, sodass der Inhalt des folgenden Paragraphen unterschiedlich ausgelegt werden kann:

§4

Soweit die Fachprüfungsordnungen nichts anderes regeln, […]

3. beträgt bei Hausarbeiten die Bearbeitungszeit fünf Wochen; diese sind spätestens einen Monat vor Ende des Semesters abzugeben.

Was wiegt nun mehr – fünf Wochen Bearbeitungszeit oder die Abgabe am Tag spätenstens einen Monat vor dem Ende des Semesters? Im Fall der Fennistik sind es die fünf Wochen der Bearbeitungszeit (damit der Termin im März). Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, beim Prüfungsamt oder am Institut nachzufragen. Scheinbar gibt es in dieser Hinsicht von Institut zu Institut doch Unterschiede. Somit ergeben sich nun auch für andere Institute Möglichkeiten, die Abgabefristen wenigstens etwas freundlicher zu gestalten.

Unter dem Strich bleibt für viele Studierende ein ziemlich knapper Zeitraum für das Anfertigen einer Seminararbeit oder mehrerer Seminararbeiten. Dort wünschen sich die Studierenden andere Lösungen.

Außerdem zeigt das Beispiel, dass die Ordnungen eindeutiger verfasst werden müssten.

Frohes Schaffen!

Der Studiendekan der philosophischen Fakultät legt den Studierenden noch folgenden Ratschlag ans Herz:

“Bitte veröffentlichen Sie aber für ALLE Studierenden den folgenden Hinweis:
Der Abgabetermin für Hausarbeiten kann aus verschiedenen Gründen variieren. Nur der im Selbstbedienungsportal eingetragene Termin ist rechtsverbindlich. Jeder Studierende sollte deshalb jeweils rechtzeitig das Selbstbedienungsportal konsultieren! Zudem haben alle Studierenden das Recht, für Hausarbeiten eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen zu beantragen.”