19 Schulen gibt es derzeit in Greifswald. An 13 dieser Schulen sind insgesamt 14 Schulsozialarbeiter tätig. Aber genügt das wirklich?

Das kann sich jedoch bald ändern. Gewollt ist das in Greifswald zwar nicht. In der Sitzung des Bildungsausschusses am 23.11. wies die Verwaltung auf das Problem hin: Vier der Stellen werden über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes gefördert. Diese Förderung läuft jedoch zum 01.01.2018 aus. In einer Kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Jacqueline Bernhardt (DIE LINKE) aus 2014 wies die Landesregierung darauf hin, dass nicht verbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in das Folgejahr übernommen werden können. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald konnte so für die Jahre 2015 und 2016 noch 605.000 € für 18 Schulsozialarbeiter nutzen. Ab 2018 fallen aber vier von 14 Stellen voraussichtlich weg. Währenddessen gehen die Bevölkerungsprognosen für den Sozialraum I (Universitäts- und Hansestadt Greifswald) davon aus, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren von 4316 (31.12.2013) auf 5569,1 (2030) steigen wird.

Im Bildungsausschuss der Stadt war man sich einig, dass bereits 14 Stellen für Greifswald zu wenig sind; an jeder Schule sollte zumindest ein Schulsozialarbeiter tätig sein. Der Wegfall der BuT-finanzierten Stellen wird deshalb umso kritischer gesehen. Der Vorsitzende des Bildungsausschusses Erik von Malottki erklärte auf Nachfrage, dass die Abdeckung mit Schulsozialarbeit in Greifswald derzeit zwar relativ gut sei, aber generell mehr Personal an den Schulen als Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter tätig sein sollte. Eine Förderung über 2017 hinaus hält er für unrealistisch, was die Finanzierung über Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket anbelangt. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte fällt diese Förderung bereits zum 01.01.2017 weg. Der Bildungsausschuss will jetzt mit der Problematik in der Öffentlichkeit darauf hinweisen. Die Stellen, die bislang über das BuT-Paket finanziert wurden, müssen anders finanziert werden, dabei hofft man auf Land und Kommunen: Beide könnten sich die Finanzierung teilen. Beim Landkreis, in dessen Aufgabengebiet die Schulsozialarbeit fällt, hat in seinem Haushaltsvorbericht für 2017 bereits mehr Mittel dafür veranschlagt.

Die sind aber nicht für die Schulsozialarbeiterstellen eingeplant. Auch die Stadt könnte im Zweifelsfall bei der Finanzierung einspringen: Angesichts des angespannten Haushalts bestehen daran aber noch erhebliche Zweifel. Dafür müsste bei der kommenden Haushaltsplanung die Prioritäten mehr bei der Schulsozialarbeit liegen. Etwas besser sieht die Situation für die ESF-finanzierten Stellen aus: Deren Förderung ist bis 2020 gesichert, im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU darauf geeinigt, diese Stellen mindestens bis zum Ende der Legislatur zu erhalten. Darüber hinaus sollen die Stellen mit Mitteln des Landes finanziert werden. Ob es dazu kommt, hängt vermutlich stark von den Themen ab, mit denen der nächste Landtagswahlkampf geführt wird.

Beitragsbild: Michael Sander