Der akademische Senat debattierte jüngst über Online-Wahlen im kommenden Januar. In einem ersten Schritt sollen nur die Studierenden diese Möglichkeit bekommen, ihre Vertreter im Senat online zu wählen. Noch gibt es jedoch Zweifel.

Was kann es bequemeres geben, als am Wahltag nicht das Haus verlassen zu müssen, weil alles bequem von der Couch aus geht? Einfach in das Wahlportal einloggen und die Haken setzten, alles online. Das soll ab Januar auch an der Universität möglich sein, zumindest für die Statusgruppen der Professoren und Mitarbeiter. Laut dem stellvertretenden Wahlleiter der Universität, Stefan Wehlte, wird bereits seit mehreren Jahren an der Umsetzung des Systems gearbeitet. Die Zusammenarbeit findet dabei mit dem Unternehmen POLYAS GmbH statt. POLYAS führt auf die Online-Wahlen für Hochschulen momentan in Jena und JLU Gießen durch. Bis 2017 soll das Verfahren an 10 – 15 Hochschulen und Universitäten Anwendung finden. Der Kostenpunkt für Greifswald wird für den ersten Wahldurchgang im Januar rund 10.500 Euro kosten, sollte die Universität Rostock bei dem Programm mitmachen, würden die Kosten sinken.

Bedenken gab es bei der Vorstellung und Debatte des Systems auf der vergangenen Senatssitzung reichlich, gerade aus den Reihen der Professoren. In Jena wurde erfolgreich gegen die Ausführung der Online-Wahlen geklagt. Diese musste zwar nicht wiederholt werden, jedoch musste die Wahlordnung formell und umfassend angepasst werden. Seit dieser einmaligen Anfechtung können die Wahlen in Jena jedoch ohne Zwischenfälle durchgeführt werden. (1)  Auch ein vorhandenes Zertifikat des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik konnte die zahlreiche Zweifel, sowohl im rechtlichen, als auch im ethischen Bereich geäußert wurden nicht zerschlagen. Rein formal hat das Bildungsministerium den Universitäten und Hochschulen selbst überlassen, wie sie bei dem Thema Online-Wahlen verfahren wollen. Im LHG ist geregelt, dass in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden muss, die Details kann also die Hochschule in ihrer Wahlordnung selbst regeln, solange diese allg. Wahlrechtsgrundsätze beachtet werden. Das ist möglich, da es sich nicht um eine politische sondern eine Gremienwahl handelt.

Wenn man nicht mehr weiter weiß…

Da die Mehrheit der Senatoren kein Interesse daran hatte die umfangreiche Präsentation der POLYAS GmbH zu sehen, wurde eine Arbeitsgruppe initiiert, die sich der Frage annehemen soll, ob Online-Wahlen an der Universität rechtlich und moralisch zu vertreten sind. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller Statusgruppen und bis zur Senatssitzung im Oktober eine Empfehlung an das Gremium abgeben. An diesem Datum muss auch entschieden werden, ob die Wahlen durchgeführt werden, alles andere wäre zu Spät und würde nach der offiziellen Bekanntmachung der Wahl liegen.

Foto: POLYAS GmbH


(1) Änderung am Text, 29. Sept.: An der JLU Gießen gab es keine Anfechtung der Online-Wahl. In Jena wurde die Wahl nur einmalig angefochten. Nachdem die Wahlordnung entsprechend der Auflagen geändert wurde, gab es keine weiteren Klagen.

Text editiert 2. Oktober, 15:34 Uhr