Die Leitung der Fachhochschule Stralsund hat das Formular, welches den Studierenden eine Krankheit attestiert, überarbeitet. AStA und Datenschutzbeauftragte sind unzufrieden.

Wie heute in der Ostsee-Zeitung berichtet wird, hat die Hochschulleitung in Stralsund die Bedingungen für ein Attest, welches im Krankheitsfall vor einer Prüfung vorzulegen ist, verschärft. Bis jetzt genügte es, wenn der Arzt oder gegebenfalls Amtarzt die Beschwerdesymptome aufschrieb, damit sich das zuständige Prüfungsamt ein Bild von der Schwere der Erkrankung machen kann. Künftig soll ganz offen die Krankheit auf diesem Formular genannt werden – unabhängig von Schwere und Art. Damit werden die Ärzt faktisch von ihrer Schweigepflicht entbunden, sollten sie dem Patienten ein Attest ausstellen wollen. Eine Kommission befindet dann über die tatsächliche Schwere der Krankheit und ob der Studierende von der Prüfung freigestellt werden kann. Der Ostsee-Zeitung gegenüber spricht der Abteilungsleiter der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten, Werner Baulig, von „Beratungsbedarf bei der inhaltlichen Gestaltung“. Nach Protesten von mehreren Stellen, unter anderem auch dem AStA Stralsund, hat der akademische Senat der Hochschule entschieden, das Papier nicht, wie geplant, zum Sommersemester einzuführen, sondern auf eine Beratung durch den Landesdatenschutzbeauftragten zu warten. Besonders der ausgerufene Generalverdacht, dass alle Studierenden die Atteste nutzen um sich fälschlicherweise von Prüfungen freizustellen, wurde stark in die Kritik genommen. Dies stellt ein falsches Zeichen im Verhältnis zwischen Lehrenden und Studierendenschaft dar und kann so von studentischer Seite aus nicht toleriert werden.

In Greifswald ist indes kein derartiges Verfahren geplant. Auf Rückfragen antwortete die Leiterin des Zentralen Prüfungsamtes, Doreen Hallex, dass eine derartige Verschärfung an der Greifswalder Universität nicht zur Debatte stehe. Als weitere Begründung heißt es, dass diese Information wird nicht benötigt werden, da die Prüfungsunfähigkeit allein anhand der durch den Arzt festgestellten Symptome geprüft wird. Welche Diagnose dahintersteht, ist daher unerheblich. Wie sich das Verfahren um die Prüfungsunfähigkeitsformulare in Stralsund weiter gestalten wird, zeigt sich nach der Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes.

Foto: FH Stralsund