Am morgigen Sonntag findet in ganz Mecklenburg-Vorpommern der erste Volksentscheid, der auf ein erfolgreiches Volksbegehren begründet, statt. Thema der Abstimmung ist die Aufhebung des 2013 verabschiedeten Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes. Aber worüber wird hier eigentlich genau abgestimmt?

Initiiert wurde das Volksbegehren vom Verein Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern und dem Richterbund Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam kämpfen die beiden Vereinigungen gegen die Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes. Dieses wird seit 2014 umgesetzt und beinhaltet u.a. die Schließung von über 11 Gerichten in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Begründet wurde dieser Schritt von der großen Koalition aus SPD und CDU mit dem fortschreitenden demografischen Wandel. In einer ersten Unterschriftenaktion wurden über 19.600 gültige Stimmen gegen die Reform gesammelt, was die Inkraftsetzung jedoch nicht verhindern konnte. Darum setzten sich die Gegner der Strukturänderung in einem Volksbegehren und mit einem entsprechenden Gegenentwurf für die Kippung des Gesetzes ein.

Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass für ein erfolgreiches Volksbegehren mindestens 120.000 Unterschriften von Wahlberechtigten nötig sind, was etwa 8,7 % der Wahlberechtigten in M-V entspricht. Mit einem erfolgreichen Volksbegehren muss sich der Landtag beschäftigen. Tut er das nicht innerhalb von sechs Monaten, kommt es in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten nach dem Fristablauf oder der Ablehnung des Entwurfs zum Volksentscheid. Dies ist der Punkt an dem wir uns im Moment befinden.

Abstimmung am Sonntag

Deswegen wird am morgigen Sonntag nicht über das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz entschieden sondern den Gesetzentwurf zur Aufhebung eben dieses. Wir der Zettel mit Ja angekreuzt entscheidet sich der Wähler für den Erhalt der Gerichte und gegen das bestehende Gesetzt der Regierung. Es greift der Gegenentwurf und die Reform wird gestoppt, bzw. rückgängig gemacht.  Wird für Nein votiert , ist das eine Befürwortung der Gerichtsstrukturneuordnung wie von der großen Koalition verabschiedet und die Gerichte blieben geschlossen.

Die Wahllokale werden in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.