Die Zigarette zum Bier – wo ist das noch möglich?

Schon seit dem 01. Januar 2008 gilt in Mecklenburg-Vorpommern das Nichtraucherschutzgesetz, das in M-V ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten, Kneipen, Cafés und Diskotheken vorsieht. Bis jetzt wurde die Einhaltung dieses Gesetzes nur bei konkreten Anzeigen überprüft, bei einem Verstoß wurde kein Bußgeld ausgesprochen. Das soll sich nun ändern: seit dem 01. August 2008 können Verstöße mit einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Raucher müssen mit einem Bußgeld von bis zu 500€ rechnen, Gaststättenbetreiber mit einem Bußgeld bis zu 10.000€. Ab September sollen in Greifswald unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.
Der Webmoritz hat sich für Euch auf den Weg gemacht und acht Greifswalder Innenstadt-Kneipen auf ihre Rauchfreiheit getestet. Wo jetzt noch Raucher geduldet werden, zeigt Euch unser Test.

Getestet wurden acht spontan aufgesuchte Kneipen in der Greifswalder Innenstadt: Café Caspar (Fischstraße), Café Ravic (Johann-Sebastian-Bach-Straße), das Caprice (Lange Straße), das Comix (Steinbeckerstraße), die Domburg (Domstraße), Die Falle (Am Schießwall), das Mitt’n drin (Domstraße) und das Pub.parazzi (Bahnhofstr./ Ecke Gützkower Straße).


Das Café Caspar ist drinnen ein absolutes Nichtraucher-Lokal, draußen gibt es aber eine Terrasse, wo auch geraucht werden darf.

Im Café Ravic darf weiterhin kräftig geraucht werden. Wer auf den blauen Dunst steht, ist hier genau richtig.

Das Caprice hat in den Sommermonaten auch draußen Sitzgelegenheiten, dort darf dann auch geraucht werden. Drinnen herrscht absolutes Rauchverbot.

Das Comix besteht zwar aus zwei Etagen, auf beiden darf allerdings nicht geraucht werden.

Auch die Domburg hat zwei Etagen. Im Moment darf unten noch geraucht werden, oben herrscht Rauchverbot. Wie lange in dem Kellergewölbe noch geraucht werden darf, steht noch nicht fest. Nach Aussagen von Kellnerin Anne wartet die Domburg auf die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (siehe Infobox).

In der Falle am Schießwall kann/muss man sein Bier rauchfrei genießen.

Das Mitt’n drin hat sich seinen eigenen Weg gesucht und bezeichnet sich jetzt offiziell als „Raucherlokal”, es darf also weiterhin gequalmt werden Der Zutritt unter 18 Jahren ist allerdings ausdrücklich verboten.

Im Pub.parazzi besteht zwar ein offizielles Rauchverbot, wenn man aber nach einem Aschenbecher fragt, bekommt man auch einen und darf rauchen.

Fazit: In vier von acht getesteten Kneipen herrscht absolutes Rauchverbot. Zwei von ihnen bieten aber die Möglichkeit, sich draußen hinzusetzen und zu rauchen. In den anderen vier Kneipen darf weiterhin geraucht werden.

Infobox:

2005 lag der Raucheranteil in Mecklenburg-Vorpommern laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bei 36%. Im Vergleich hatte M-V damit mehr Raucher als alle anderen Bundesländer. Die höchsten Raucherquoten wurden bei den 20-24 Jährigen festgestellt.

Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 30. Juli 2008 darf unter bestimmten Voraussetzungen in kleinen Kneipen wieder straffrei geraucht werden. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: es muss sich um eine Einraum-Gaststätte mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche handeln, es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden, es muss als Raucherlokal gekennzeichnet sein, Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Zutritt verwehrt werden.
Das Urteil gilt zunächst nur für Baden-Württemberg und Berlin, in Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin striktes Rauchverbot. Das Sozialministerium in Schwerin hat jedoch angekündigt, dass Gaststätten, die gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen, die Bedingungen des BVerfG aber erfüllen, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht mit einem Bußgeld zu rechnen haben.

WVG-Drama: Jetzt wird es wild

Wir alle wissen es: Die Stadt verkaufte vor knapp einem Monat 49,9 Prozent der kommunalen Wohnungsgesellschaft “WVG” an die Aktiengesellschaft KWG – für den stolzen Preis von 60 Millionen Euro. Doch die KWG kündige vor einigen Tagen an, dass sie die Summe vorerst nicht zahlen will. Denn noch, so sagt die KWG, läuft eine Klage von vier Bürgerschaftsmitgliedern gegen diesen Verkaufsbeschluss. Nach Meinung der der vier Kläger nach ist der Beschluss in der Bürgerschaftssitzung nicht rechtmäßig zustande gekommen und daher nichtig (mehr dazu hier).

Doch wer hat nun Schuld am Zahlungsverzug?

Der CDU und der Stadtverwaltung fallen da sofort die WVG-Verkaufsgegner ein. Immerhin zogen die vor Gericht und “verunsicherten” damit die KWG.

Konsequenterweise

griffen sie zusammen am Samstag in der Ostseezeitung die klagenden Bürgerschaftsmitglieder und deren Anwalt, den renomierten Landesverfassungsrichter Helmut Wolf, massiv an. Jörg Hochheim (CDU), Leiter des Greifswalder Amtes für Wirtschaft und Finanzen, wirft dem Anwalt der Kläger vor, ein “starrsinniger Querulant” zu sein, “der sich auch als Rentner noch gern in der Richterrobe sehe”. Die CDU nutzt in ihrer Presseerklärung ähnliche Begriffe.

Ein anonymer Kommentar auf dem webmoritz kritisiert daran:

“[Hier wird ein] angesehenen Jurist [kritisiert], der […] Vizepräsident des Oberverwaltungsgericht und Landesverfassungsgerichtes

war und sich sein ganzes berufliches Leben […] der Wahrung des Rechtsstaates und dem Schutz der Bürger vor staatlicher/behördlicher Willkür eingesetzt hat. Das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie endet eben nicht mit dem Erreichen der Pensionsgrenze und ist auch nicht abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Partei.”

Zudem schrieben die Kläger einen Brief (hier lesen) an die KWG, indem sie auf das laufende Verfahren vor Gericht hinwiesen. Die Stadt hält das Verfahren hingegen für irrelevant, da das Innenministerium bereits das den Vertrag genehmigt habe. Die KWG jedoch ist lieber vorsichtig und will offenbar erst das Gerichtsurteil abwarten. Konsequenz: Vorerst keine 60 Millionen Euro. Entsprechend sauer sind die Äußerungen und entsprechend ruppig die Seitenhiebe.

So ruppig, dass nun die Grünen sich auf den Schlips getreten fühlen. “Diffamierend”, heißt es in der Pressemitteilung der Grünen, seien die Kommentare und unwahren Behauptungen. Jetzt möchte man eine Entschuldigung:

“Als skandalös müsse die Reaktion der Stadtverwaltung bezeichnet werden, so Gregor Kochhan vom Kreisvorstand. So wird der Prozessbevollmächtigte der Antragsteller als “starrsinniger Querulant” bezeichnet. Zudem wird unterstellt, Wolf habe in Richtung des KWG-Vorstandes mit Gefängnis oder einer Millionen-Strafzahlung gedroht.” Eine derartige Drohung ist in dem Schreiben schlicht nicht enthalten und daher völlig aus der Luft gegriffen. […]

Da der Stadt das Schreiben Wolfs vorlag, ist von einer vorsätzlichen Fehlinformation der Öffentlichkeit auszugehen, die Konsequenzen an der Spitze der Stadtverwaltung haben müsse, so der Kreisvorstand der Grünen.”

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