von Jabbusch | 31.08.2008
Der AStA kämpft für uns und unsere Interessen gegenüber der Universität und gegenüber dem Land. Der AStA ist aber nicht nur Interessenvertretung der Studenten, sondern er bietet zudem viel Service und Informationen. Daran arbeiten 15 Referenten tagtäglich. Der webMoritz stellt sie Euch nun in einer kleinen Serie persönlich vor:
Solvejg Jenssen
kommt aus Potsdam
- studiert Rechtswissenschaften, 5. Semester
- Referentin für Studium und Lehre
- Kommt zu mir mit allen Problemen, die das Studium betreffen. Also alles zu den Themen Studienfächer, Bewerbung, Prüfungen, Lehrveranstaltungen, Urlaubssemester, Studien- und Prüfungsordnungen, Studienplatzwechsel, Hochschulwechsel etc.
Warum hast Du dich beim AStA beworben?
Ich fand den Ausschreibungstext sehr interessant und wusste, dass das genau das Richtige für mich ist. Meine Motivation ist, die Lehrbedingungen an der Universität zu verbessern und den Studenten bei allen Problemen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Was muss an der
Uni besser werden?
Wir brauchen mehr Lehr- und Raumkapazitäten, um allen Studenten einen gerechten Studienablauf zu gewährleisten.
Das wichtigste hochschulpolitische Thema ist Deiner Meinung nach (zur Zeit)…
…die Novellierung des Landeshochschulgesetzes, weil es ein großes Potenzial birgt, sich auf das direkte Studienleben auszuwirken – sowohl positiv als auch negativ.
Viele Leute haben Angst vor Hochschulpolitik. Was sagst du diesen Studenten?
Schaut einfach mal bei einer AStA- oder StuPa-Sitzung vorbei. Nur so kann man herausfinden, ob es einem Spaß machen würde, dort mitzuwirken. Es ist auf jeden Fall nichts, wovor man Angst haben müsste. Wenn der AStA ein Fremdwort ist, dann hat derjenige bisher auf jeden Fall sehr viel Studierendenservice, billiges Kopieren und tolle Veranstaltungen verpasst.
Wenn du einen Tag Rektor der Universität wärst…
…dann würde ich versuchen, Prof. Matschke zurück zu holen 😉
Deine Lieblingslocation am Abend ist… ?
Das Mitt'n'drin.
In Greifswald zu studieren ist super, weil…
…die Nähe zur Ostsee
einfach unschlagbar ist.
Entspannung ist für Dich…
einen Tag mit Sinnlosigkeiten zu verbringen, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen, weil man eigentlich so viel zu tun hätte.
Foto: Marco Herzog
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von Arik Platzek | 31.08.2008

Die Aussichtsplattform des Doms St. Nikolai mit seinem phantastischen Panoramablick über Greifswald und das Umland hat rechtzeitig zum Beginn des ausklingenden Sommers wieder geöffnet.
Als erst im vergangenen Oktober ein Mann und kurz darauf im Januar diesen Jahres eine junge Frau das leicht überwindbare Geländer der Aussichtsplattform als Gelegenheit nutzen, ihr Leben durch einen Sprung in die Tiefe zu beenden, beschloss die Stadt kurzerhand, die in 60 Meter Höhe gelegene Aussichtsplattform zu schließen. Nachdem auch Auffangnetze als Sicherungsmöglichkeit diskutiert wurden, entschied man sich letztlich für ein schwer überwindbares Absperrgitter, welches vor dem vorhandenen Geländer aufgebaut worden ist.
Die Aussichtsplattform ist nun wieder täglich von Montags bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Dabei wurde aber augenscheinlich nicht der Aspekt der Refinanzierung des Absperrgitters aus den Augen verloren. Betrugen die Eintrittspreise für die Dombesteigung vorher 1,50 Euro (ermäßigt: 1 Euro), werden nun 3 Euro (ermäßigt: 1,50 Euro) für den vergitterten Blick auf das Panorama fällig. Zum Vergleich: Die Auffahrt mit dem Fahrstuhl auf die 82 Meter hohe Plattform des St. Michaelis in Hamburg kostet genauso viel, nur der ermäßigte Eintrittspreis ist in Greifswald geringer.

Ein kleines Trostpflaster könnte sein, dass die Maschen des Gitters weit genug sind, um eine Digitalkamera hindurchzustecken. So ergibt sich die ungetrübte Freude dann wenigstens bei der späteren Fotobetrachtung am heimischen Bildschirm.
Nachtrag vom 2. September: Die Ursache der Preiserhöhung liegt daran, dass die Kirchengemeinde das Absperrgitter ohne zusätzliche Förderung oder Zuschüsse finanzieren mußte. Ohne Absperrgitter hätte der Domturm nicht wieder geöffnet werden dürfen.
von Jabbusch | 29.08.2008
Frisch in der Stadt angekommen wissen
viele Erstsemester nicht wohin. Meist ist die Jugendherberge oder ein Hotel die einzig verbleibende Möglichkeit für die erste Zeit ein Obdach zu finden. Auf Dauer wird auch diese Lösung jedoch zu teuer.
Deshalb organisiert der AStA auch in diesem Jahr wieder praktische Hilfe für Erstsemester – das Couchsurfen. Die Idee: Bereits hier wohnende Studenten oder Bürger der Stadt bieten kostenlos ihre Couch an, um den Wohnungssuchenden hier eine erste Unterkunft zu ermöglichen.
- An alle älteren Semester / Bürger: Wenn Ihr für die Neuankömmlingen für ein paar Nächte, gerne aber auch für e
in oder zwei Wochen, einen Platz zum Schlafen, z.B. auf der Couch, im Gästebett oder in einem vorübergehend freien Zimmer, zur Verfügung zu stellen könnt, melde dies bitte dem AStA oder euer Fachschaft!
- An alle Erstsemester-Studenten: Bitte meldet euch zuerst bei eurer Fachschaft! Sie helfen euch so schnell wie möglich vorübergehend bei einer KommilitonIn unterzukommen und halten dafür entsprechende Adresslisten bereit.
Für eine längerfristige Lösung oder, wenn eure Fachschaft euch nicht weiterhelfen kann, setzt euch bitte mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) in Verbindung. Schreibt eine Mail an soziales [AT] asta-greifswald.de, besucht die Homepage www.asta-greifswald.de oder kommt direkt in der Domstraße 12 vorbei.
Der webMoritz heißt alle Erstsemester willkommen und wünscht viel Erfolg bei der Wohungssuche!
Bildquelle: AStA-Flyer
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von Jabbusch | 28.08.2008
Gegen den Beschluss der Bürgerschaft 49.9 % der größten Wohnungsgesellschaft (WVG) der Stadt zu verkaufen, hatten insegsamt vier Bürgerschaftsmitglieder Eilanträge auf einsweilige Unwirksamkeit gestellt.
Nachdem bereits letzte Woche der gemeinsame Eilantrag dreier Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht entgültig scheiterte, wurde heute auch der zweite Antrag
eines Bürgerschaftsmitgliedes der Fraktion Grüne/okabgelehnt.
Dies zumindest meldet
MV-Regio ohne jedoch eine Begründung des Gerichtes zu liefern.
Hintergründe zum WVG-Verkauf findet ihr hier.
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von Jabbusch | 28.08.2008
Kommentar von Pachot
Seit dem 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an jeden Bürger Deutschlands, d.h. auch an Neugeborene und Minderjährige, die so genannte „Steuer-Identifikationsnummer“. Diese lebenslänglich und noch 20 Jahre darüber hinaus gültige Nummer soll angeblich „ausschließlich
und zweckgebunden“ einem vereinfachten Besteuerungsverfahren dienen. Doch die Rechtsgrundlage gem. § 139b Abgabenordnung ist alles andere als bestimmt. In Absatz 2 Nr. 1 heißt es: „Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit […] eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet“.
Und wer einmal einen Blick in das Melderechtsrahmengesetz wirft (§ 2 MRRG), der findet als eines von 27 bei den Meldebehörden gespeicherten Daten auch „die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung, die Identifikationsnummer des Ehegatten sowie die Identifikationsnummern minderjähriger Kinder“ (Abs. 2 Nr. 7).
Eine „Spiegelung“ all dieser Daten ist zukünftig für das vom Bundesinnenministerium geplante „zentrale Melderegister“ vorgesehen. Auf diese Daten wiederum könnten neben anderen Behörden auch Polizei, Verfassungschutz und Nachrichtendienste zugreifen (§ 30 IV MG-E). Durch diese Verknüpfung personenbezogener Daten entsteht genau solch ein „einheitliches Personenkennzeichen“, wie es das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Grundsatzurteil zur Volkszählung (BVerfGE 65,1) mit der Begründung für verfassungswidrig erklärt hat: „Eine umfassende Registri
erung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebensdaten und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger ist […] unzulässig (BVerfGE 27,1)“.
Wie nun können sich Bürgerinnen und Bürger gegen die Zuteilung der einheitlichen Steuer-ID wehren, wenn ein Widerspruch auf Grund des fehlenden Rechtsverhältnisses nicht möglich ist?
Sie können mittels einer Beschwerde an das BZSt politisch ihr Nicht-Einverständnis erklären und damit juristisch ein „Feststellungsinteresse“ aufrecht erhalten. Und sie können, da eine eigene Klage sehr aufwendig und teuer ist, eine bereits von der Humanistischen Union eingebrachte und beim Finanzgericht Köln anhängige Musterklage (AZ: 2 K 2822/08) durch Spenden unterstützen. Bürger, die ein generelles Problem mit der Erfassung und Auswertung all ihrer Lebensäußerungen im digitalen und realen Alltag haben, sollten das bei der diesjährigen Großdemonstration für die Wahrung von Grundrechten im digitalen Zeitalter am 11. Oktober in Berlin kundtun.
Der am wenigsten aufwendige Protest ist, auf den ungeöffneten Brief „Empfänger unbekannt“ oder „Empfänger verzogen“ zu schreiben und ihn wieder in den Briefkasten zu werfen.
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