Ausweitung der Kampfzone

Brauchen Rektoren wirklich mehr Macht an den Hochschulen?

Ungemütlich ist es nicht im Büro des Rektors der Universität Greifswald, Professor Rainer Westermann. Erste Etage im Hauptgebäude am Rubenowplatz, lichte Fenster zum Hof, wenige funktionale Möbel, Parkett und ein paar alte Porträttafeln verblichener Universitätsrektoren. Ein wohligwarmes Rot der Wände sorgt für eine angenehme Gesprächsumgebung.

Jeden Dienstag um neun Uhr versammelt sich hier die Dienstberatung des Rektors: der Rektor und seine beiden Prorektoren, der Kanzler als Verwaltungschef der Uni, die fünf Dekane der Fakultäten, der AStA-Vorsitzende und wenn es zur Sache erforderlich ist, ebenfalls der Senatsvorsitzende. Im geltenden Landeshochschulgesetz (LHG) ist dieses Gremium nicht vorgesehen. Vielmehr ist es eine eigene, mehr oder weniger formelle Tradition der Universität Greifswald. Hier werden die anstehenden Probleme der Hochschule zuerst auf den Tisch gebracht und von den Vertretern der maßgeblichen Interessengruppen inspiziert. Die Gespräche laufen zumeist auf Augenhöhe – Abstimmungen gibt es keine. Informations- und Meinungsaustausch stehen im Vordergrund. Auf diese Tradition und Kollegialität waren bisher noch alle, die hier saßen, wenigstens ein klein wenig stolz.

Der Macher-Paragraph

In der Schreibtischschublade des Rektors liegt seit Ende Februar nun eine bisher geheim gehaltene „Diskussionsgrundlage“ des Schweriner Bildungsministeriums. Auf Grundlage dieses Papiers soll möglichst bis zum Herbst ein neues Landeshochschulgesetz entstehen. Aufsehen erregend in diesem Entwurf ist vor allem Paragraph 84 Abschnitt 3 Satz 1: „Der Hochschulleiter [=Rektor, Anm. d. Redaktion] kann im Rahmen seiner Gesamtverantwortung nach Beratung in der Hochschulleitung Einzelfallentscheidungen auch mit Wirkung für die übertragenen Geschäftsbereiche der Mitglieder der Hochschulleitung treffen.“ Knapp und deutlich folgt Satz 2: „Sie sind insoweit an die Entscheidung des Hochschulleiters gebunden.“ Wird dieser Satz Gesetz, sind die Chefs der Hochschulen im Lande praktisch unabhängig von inneruniversitären Mitbestimmungsorganen. Zwar könnte das Universitätsparlament, der Senat, eine Entscheidung des Rektors rückgängig machen, bräuchte dazu aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Jeder der den heterogenen Senat in seiner Praxis erlebt hat, weiß, dass dies unmöglich ist. Zu gegensätzlich sind die Interessengruppen, um sich übergreifend zu einigen. Nominell hätten vor allem die engsten Mitarbeiter des Rektors in der Hochschulleitung, wenig mehr zu melden, als ihre Bedenken, Proteste und Verbesserungsvorschläge. Er entschiede, denn er hätte die Gesamtverantwortung und nicht nur wie bisher die Richtlinienkompetenz. Vielleicht wäre die neue Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung sogar äußerst praktisch, um im Interessendschungel einer Hochschule ohne Umwege zu regieren.

Aber vor allem das Bildungsministerium hätte endlich einen absoluten Ansprechpartner, der sich nicht mehr hinter der Uneinigkeit der Hochschulgremien verstecken kann. Zwar sieht die Schweriner „Diskussionsgrundlage“ weitere Autonomierechte für die Hochschulen vor, letztlich wird es aber auch langfristig der wesentliche Financier der Universität bleiben und damit derjenige, der den Rahmen für Forschung und Lehre vorgibt. Gut, wenn man genau eine Person in die Pflicht nehmen kann, diese Vorgaben umzusetzen. Die nächste Sparrunde kam noch immer.

Bis es soweit ist, darf jetzt erst einmal in den Hochschulen diskutiert werden. Rektor Westermann gab das Diskussionspapier für die „interne“ Diskussion und Überarbeitung in den Fakultäten und im Senat am 1. April frei. Fraglich ist dabei wie vertraulich ein Vorschlag zu einem Landesgesetz beraten wird, wenn es nicht anders als im öffentlichen Teil der Gremien beraten werden kann – nicht-öffentlich sind  nur Personalangelegenheiten und sensible Wirtschaftskennzahlen zu behandeln. Anzunehmen ist, dass die Diskussionen heftig bis kämpferisch werden. Eine Ausweitung der Amtszone wird es einstimmig nicht geben, wie moritz auf Nachfrage in allen Interessengruppen erfuhr.

Wer verfasst die Verfassung?

Neben dem Senat droht auch den Prorektoren und dem Kanzler deutlicher Machtverlust. Da der Vorschlag aus Schwerin außerdem die Abschaffung des Konzils beinhaltet, sind die hochschulpolitischen Vertreter aller Studenten ebenfalls in Hab-Acht-Stellung versetzt. Das Konzil wurde vor fünf Jahren in den Erweiterten Senat umgewandelt. Dort sind Professoren und Studenten gleich stark vertreten. Anders im Engen Senat. Nur von diesem ist im LHG-Vorschlag die Rede. Und dort haben die Hochschullehrer die absolute Mehrheit. Nach dem Diskussionspapier könnte man davon ausgehen, dass es am Engen Senat liegen soll, die wesentlichen Grundzüge der Hochschule zu beschließen. Das Dokument lässt wegen unausgeführter Übergangsregelung die Situation unklar, in welchem der beiden Senate die Kompetenzen für Wahl, Kontrolle und Abwahl des Rektors, Hochschulentwicklungsplan und Leitbild der Uni, und nicht zuletzt die Grundordnung (Verfassung der Universität) liegen.

Trotz der Bedeutsamkeit der sich anbahnenden Diskussionen zeigt sich der AStA-Vorsitzende Thomas Schattschneider besorgt und nachdenklich, wenn es um die Quantität und Breite der studentischen Mitsprache bei der Novellierung der Leitungsstrukturen geht. Er weiß, es ist ein trockenes und umfangreiches Thema. Seine Hoffnungen liegen in Paragraph 38 Absatz 3: die Abschaffung des bisher gesetzlich vorgeschriebenen Freiversuches bei Prüfungen. Zukünftig soll es der Hochschule überlassen sein, einen zusätzlichen Prüfungsversuch für Studierende innerhalb der Regelstudienzeit zu gewähren oder eben nicht. Rektor Westermann und mit ihm ein Großteil der Professorenschaft sähen den Freiversuch gerne abgeschafft und stellen stattdessen eine zusätzliche Möglichkeit der Notenverbesserung in Aussicht. Damit würde die erste Prüfung, anders als im Freiversuch, in jedem Falle zählen. Mehr Zielstrebigkeit, Ernsthaftigkeit und vor allem weniger unnützer Aufwand erwartet sich der Rektor von dieser Neuregelung. Höheren und ungesunden Leistungsdruck, ohnehin der unerwünschte Begleiter der reformierten Studiengänge, befürchtet die Studentenschaft. Die Option zur Abschaffung des Freiversuchs, sagt Schattschneider, wäre für Studierende wohl der augenfälligste Makel einer LHG-Novelle, wie sie derzeit vom Ministerium vorgeschlagen wird.

Selbst wenn es gelänge, die breite Masse an Studenten für das Thema LHG-Novelle zu sensibilisieren, fraglich bleibt der Effekt von Protest und widersprechenden Stellungnahmen. Das Gesetz beschließt der Landtag, der zuvor die verschiedenen Interessengruppen im Lande anhören muss: Vertreter der Hochschulen, Studenten, Fraktionen der Landtagsparteien, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und wer immer glaubt, per Stellungnahme mitsprechen zu müssen.
Unklar ist derzeit, wie veränderlich die Vorschläge der derzeitigen „Diskussionsgrundlage“ des Bildungsministeriums sind. Wird die Kritik im Lande in Grenzen bleiben, könnte es sich im Wesentlichen schon um den zu beschließenden Referentenentwurf handeln. Detailliert genug ist er dafür bereits.

Rektor und Kanzler der Universität Greifswald haben sich bislang öffentlich noch nicht zu den Inhalten geäußert, da man von Schwerin Diskretion angeordnet hat.
Rektor Westermann weiß wohl, dass jetzt erst einmal diejenigen dran sind, deren Mitspracherechte zur Disposition stehen, also Senat, Kanzler, Prorektoren und Studentenvertreter. Im moritz-Interview ermutigt er die Gremien jedoch zu konstruktiver Argumentation und Willensbildung. Soweit das neue LHG mehr Autonomie und Bürokratieabbau ermöglichen wird, findet er sicher viele Parteigänger. Geht es um die Ausstattung des Rektors mit absoluter Macht, wird man auf seine Meinung gespannt sein. In einer ähnlichen Frage meinte der Rektor bereits gegenüber moritz, dass eine kollegiale Hochschulleitung das optimale Modell sei. Tatsache ist aber auch, dass Rainer Westermann nicht für alle Zeiten Rektor bleibt: Nachfolger oder Nachfolgerin unbekannt. Klar ist bislang nur, wenn es legale Möglichkeiten gäbe, Entscheidungen im Alleingang herbeizuführen, würden diese auch genutzt. Im Konfliktfall auf Kollegialität zu hoffen anstatt die Möglichkeit der Macht zu kalkulieren, wäre politisch naiv.Geschrieben von Robert Tremmel

Jenseits von Afrika

Mit „In den Vereinigten Staaten von Afrika“ gelingt dem 1965 in Dschibuti geborenen Abdourahma A. Waberi ein nicht allein fiktiv ungewöhnlicher und zugleich aufrüttelnder Roman über den drittgrößten Erdteil.

Die Welt steht auf dem Kopf. Europa und die Vereinigten Staaten von Amerika nagen am Hungertuch während auf dem Schwarzen Kontinent Fortschritt und Wohlstand herrschen. Keinerlei Spur von Aids oder Kriegen. Und: die afrikanischen Finanzmärkte geben weltweit den Takt an. Dem nicht genug. Denn die Flüchtlingsströme kommen vom ausgedörrten Norden über das Mittelmeer.

In dieser fiktiven Umkehrung aller historisch-politischen Verhältnisse sucht die junge Malerin Maya nach ihren Wurzeln. Ein warmherziges Paar in Asmara hat das einst in der Normandie geborene Kind zu sich genommen, adoptiert und erwachsen werden lassen. Doch mit dem Tod eines Elternteils erwacht in Maya die Frage nach der eigenen Herkunft. Nicht allein das. Mit ihr wächst der Wunsch nach einer Reise. Nach Europa.

Der Anglistikprofessor und in seinem Land als Nationalschriftsteller geachtete Waberi bietet mit „In den Vereinigten Staaten von Afrika“ im bewusst leichten Ton ein ganzes Tableau von bitteren Köstlichkeiten dar, die beim Schlucken im Halse stecken bleiben können. Die in der Edition Nautilius erschienene deutsche Erstausgabe ist dabei ein bemerkenswerter Band. Wirkt Waberis gezogener Handlungsbogens gegen Ende eher unschlüssig, so bestechen seine Appelle. Anders als es die Übersetzerin Katja Meintel in ihrem Nachwort herausarbeitete. Nicht allein die Bekanntmachung der afrikanischen Literatur auf dem Parkett der Weltliteratur ist wichtig, sondern auch das Bewusstmachen des Blicks auf das eigene Leben.

Geschrieben von Uwe Roßner

Kommentar: Hofknicks, bitte!

Ein trauriges StuPa-Jahr

Martin Hackober hat eine Freundin. Und weil er es keine Sitzung lang ohne sie aushält, schaut er sich ihre Bilder bei StudiVz an. Kumpel Johannes Spanier findet die Partyfotos auch lustig. Doch damit sind sie nicht allein. Gegenüber kichert Medizinstudentin Marie Frenzel mit einem ihrer Kumpanen. Dank sei den Erfindern von Wireless-Lan und Notebook. Endlich müssen die Mitglieder im Studentenparlament (StuPa) nicht mehr so tun als sei ihre Arbeit eine spannende Angelegenheit! Wichtig ist sie außerdem nicht, daher gilt Zuspätkommen als normal, Abwesenheit ist mit fortschreitender Legislatur eine Zier. Das erspart Arbeit, denn mit weniger als 14 Anwesenden kann nichts beschlossen werden.

Begonnen hat alles ganz anders: Vor einem Jahr zeigte sich moritz äußerst zuversichtlich, was die vergangene Legislatur anging. Anlass gab es nach dem produktiven Wochenende in Barth, auf dem sich fast sämtliche der Frischgewählten versammelt hatten und insgesamt voller Energie und Tatendrang daherkamen, durchaus. Aber die Motivation ging schnell irgendwo zwischen Lagerfeuer und lustigen Ideenzetteln verloren.

Auf diesen Zetteln waren, feinsäuberlich, Vorhaben für die anstehenden Sitzungen aufgemalt. Rufe zur Einrichtung eines Ersatzes für die Stralsunder Straße, ein Medien- und Kulturhaus, folgten denen nach einer Unterstützung des Hochschulsports, der Einführung eines elektronischen Studentenausweises und einigen anderen konkreten Vorhaben. Irgendwie schafften es die Visionäre, nichts davon je wieder zu erwähnen. Um eine Förderung des Hochschulsportes mit bis zu 4.000 Euro musste erst kurz vor Ende AStA-Referent Christian Bäz schon fast betteln.

Außendarstellung=Durchgefallen

Aber mal ehrlich: Das Problem liegt doch gar nicht bei der Institution „Parlament“ an sich. Das Problem sind wir: desinteressierte Studenten, sich überschätzende Hochschulpolitiker, ungerechte Medien und unser aller Wahrnehmung. Wir erwarten einfach zu viel. Mehr als die Kontrolle der Exekutive, die Entscheidung über den Haushalt und die Verteilung der Gelder ist nicht drin in diesem Gremium. Auch die Grundordnung der Universität sieht lediglich eine Selbstverwaltung vor. Außerdem: Wie können wir von mehrheitlich hochschulpolitisch inkompetenten Studenten auch noch eigene Initiativen verlangen?  Die acht Änderungsanträge zum Landeshochschulgesetz wurden vom AStA ausgearbeitet und mussten nur noch abgesegnet werden. Wenn Wissen vorhanden war, wusste man es meist gut hinter Laptop und Namensschild zu verstecken.

Ganz dumm ist es natürlich, wenn nicht mal die Beschäftigung mit sich selbst funktioniert. Im Dezember verlangte schließlich Catharina Frehoff als ganz normale Studentin eine Aussprache mit den Mitgliedern des StuPa. Es könne doch nicht sein, dass zu den Rechenschaftsberichten des AStA kaum Nachfragen kommen und ob hier eigentlich der nötige Ernst vorhanden sei. Er war es nicht. Beinahe der einzige, der sich durch ständige Kritik bemerkbar machte, war ein ehemaliger Referent. Doch scheinbar wurden die Nachfragen von Alexander Schulz-Klingauf doch eher als nervtötend und zeitraubend empfunden. Absolut persönlich getroffen war Mathias Krüger, nebenbei Vorsitzender der LHG-Gruppe, des Haushaltsausschusses und wiedergewählt. Und ach ja, 35 Lehrstunden pro Woche hatte der angehende Betriebswirt  auch noch. Tja, da hat er noch kein AStA-Amt bekleidet. Und nebenbei gesagt: Wir sind alle Studenten. Entweder man nimmt sich Zeit für freiwillige! Nebentätigkeiten oder eben nicht. Und Rechenschaftsberichte etwas genauer zu hinterfragen, dürfte umzusetzen sein. Leider war Studentin Catharina Frehoff nebenbei AStA-Referentin und kaum einer war in der Lage beides auseinander zuhalten, geschweige denn, die Kritik anzunehmen und umzusetzen. Na ja, war auch schon ein wenig spät.

Aber die Sitzungsteilnehmer möchten ernst genommen werden. Absolut ernst! Doch dann sollten sie dafür sorgen, dass wir sie auch ernst nehmen können. Antragssteller wollen nicht das Gefühl bekommen, eine Schleimspur hinter sich herziehen zu müssen, um finanziell unterstützt zu werden. So muss sich radio 98eins seit Jahren mit der Arroganz des StuPa herumschlagen. Dabei passierten auch sie die Grenze zur Unhöflichkeit. Gerade dann sollten unsere Vertreter Ruhe bewahren und Kompetenz zeigen. Natürlich muss die Skepsis bleiben. Das Geld, welches sie verteilen, gehört ihnen nicht. Doch der Ton muss stimmen. Dann kündigt in Zukunft niemand mehr einen Kooperationsvertrag.

Nicht nur die Referenten der Exekutive konnten ihrem Kontrollgremium ein Jahr lang so ziemlich auf der Nase rumtanzen. Dieses rennt immer noch den 300 Euro hinterher, die Sebastian Jabbusch, neues Parlamentsmitglied, seinerzeit als web-Chefredakteur bekam, aber irgendwo in Australien umsetzte. Er scheiterte damals am Aufbau einer Redaktion. Die soll inzwischen vorhanden sein, glaubt man den jetzigen Chefredakteuren Uwe Roßner und Tobias Winkler. Trotzdem fiel nicht auf, dass Inhalte nur sehr selten und hauptsächlich in Form von Kulturbeiträgen oder Pressemitteilungen vom Chefredakteur persönlich auf webmoritz.de erscheinen. Das Layout sieht genauso aus wie Jabbusch es hinterlassen hat.  Fast schon regelmäßiger erscheinen Beiträge Roßners in der Lokalzeitung. Wahrscheinlich waren die Kontrolleure zu sehr damit beschäftigt, den Blog des Herrn Jabbusch mit Kommentaren voll zu schreiben. Dieser wird anscheinend gelesen. Vertrauensvoll wurde dem Rechenschaftsbericht geglaubt. Roßner und Winkler wollen ein weiteres Jahr „zeitnah, kritisch und weiterdenkend […] am Puls der Stadt und der Universität“ berichten.

Fortsetzung folgt…

Und damit wahrscheinlich genauso wunderbare Arbeit leisten wie in etwa die Hälfte der 13 Wiedergewählten. Dagegen stehen 14 neu Eingezogene. Doch seit einem Jahr heißt es schließlich: Aus 21 mach 27. Das ist total toll! Dann bekommt jeder, der im Januar Lust auf ein bisschen Hochschulpolitik hatte, einmal die Möglichkeit mittendrin zu sein. Da auch in diesem Jahr lediglich vier Leute mehr auf diese Idee kamen, bestehen gute Chancen für die Nachrücker. Irgendwann wird schon jemand ins Ausland gehen, sein Studium abbrechen oder beenden. Vielleicht bleiben in diesem Jahr bis zum Schluss wenigstens so viele wie das Parlament groß war, bevor die Vergrößerung kam. Später nachrücken wollen auch in diesem Jahr wieder Max Adams und Jörg Stiegmann. Übrigens, auf Platz zwei tummelt sich Juliane Ruschinzik, Freundin von Martin Hackober. Wenn sie dann auch einzieht, braucht er sich keine Fotos mehr anschauen und kann sein, wie in der Vergangenheit gezeigtes,  vorhandenes Wissen einbringen.

Ob sich durch einen – dann möglicherweise – Engagierteren etwas ändern wird? So traurig wie es war, wird es – leider – weitergehen. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Geschrieben von Maria Trixa und Björn Buß

Interview: „Stärkere Autonomie“

Professor Rainer Westermann über flexiblere Hochschulleitungen

Im Februar letzten Jahres machte sich die Landesrektorenkonferenz (LRK) in einem Arbeitspapier erste Gedanken zu einer Erneuerung des Landeshochschulgesetzes (LHG). Bevor die Rektorenvorschläge jedoch in den Gremien der Hochschulen umfassend diskutiert und bearbeitet konnten, beschloss das Bildungsministerium nach Kenntnisnahme des LRK-Papiers, einen eigenes „Diskussionsgrundlage“ auszuarbeiten, das vorerst nach dem Willen des Bildungsministeriums noch nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden soll.

moritz: Das umfangreich ausgearbeitete „Diskussionsgrundlage“ aus Schwerin liegt moritz vor. Was sind darinnen nach Ihrer Meinung die wesentlichsten Änderungen zum alten LHG?
Rektor: Dazu kann ich nichts sagen, es ist ein Diskussionsentwurf des Ministeriums, der vertraulich ist.

moritz: Beschäftigen wir uns also mit dem LRK-Diskussionspapier, das in Schwerin aufgegriffen wurde. Was sind dort die bedeutenden Punkte hinsichtlich eines neuen LHG?
Rektor: Wir wollten erstens gerne den Überlegungsprozess anstoßen, ob es einen weiteren Schritt geben sollte zu stärkerer Autonomie und Selbstverantwortung der Hochschulen. Die Landesrektoren haben es für sinnvoll erachtet, dass für jede Hochschule die Möglichkeit per Gesetz besteht, sich vom Land etwas weiter abzukoppeln und mehr Verantwortung zu übernehmen. Das ist für mich der politisch wesentlichste Punkt. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Wir wären an viele Vorgaben aus dem Ministerium nicht mehr gebunden. Zum Beispiel im Hochschulbau und im Personalwesen.

moritz:Ein Beispiel?
Rektor: Seit zwei Jahren wollen wir das alte Physikinstitut renovieren. Dafür haben wir Geld gespart. Der Wille ist da, die Pläne sind da, das Gebäude gehört uns auch, aber es fängt nicht an. Warum? Weil es eine Fülle von Bau- und Verfahrensvorschriften des Landes gibt. Da dreht sich eine entsetzliche Verwaltungsmühle.
   
moritz:Damit steigt jedoch auch die eigene Verantwortung.
Rektor: Das ist richtig. Als wir früher ganz dem Ministerium nachgeordnet waren, konnte man alle Schuld auf das Ministerium schieben. Zum Beispiel die Entscheidung, Personalstellen zu besetzen oder vakant zu lassen. Jetzt liegt die Verteilung der zugewiesenen, endlichen Ressourcen  innerhalb der Universität ganz in der Hand des Rektorats und der Fakultäten, was zu viel sachgerechteren Entscheidungen führt.

moritz:Bedeutete das im Falle eigenen schlechten Wirtschaftens, dass die Uni theoretisch Pleite gehen kann?
Rektor: Nein, Das Land wird weiterhin die Gewährsträgerhaftung behalten. Es hat deshalb auch weiterhin die Rechtsaufsicht über das ordnungsgemäße Wirtschaften.

moritz:Was sind die weiteren Vorschläge der Landesrektoren?
Rektor: Für die Praxis ganz wichtig ist ein konsistentes Konzept der Qualitätssicherung. Wir haben aktuell eine Reihe von Pflichten. Evaluation der Lehre, Akkreditierung neuer Studiengänge und Re-Akkreditierung. Wenn man das alles machen würde, wäre die Hälfte der Universität ständig mit Fremd- und Selbstbegutachtungen beschäftigt. Das wollen wir gerne ändern. Jede Hochschule soll künftig die Möglichkeit haben, ein eigenständiges Qualitätssicherungssystem zu entwickeln, das extern akkreditiert werden soll. Das bezeichnet man als Systemakkreditierung. Ein weitere Punkt ist die Personalstruktur: Es gibt bei uns noch keinen so genannten Tenure-Track. Die Grundidee ist, dass ein Juniorprofessor, der sich extrem gut bewährt hat, als Professor übernommen werden kann. Das muss gesetzestechnisch noch umgesetzt werden. Angesicht unserer Probleme beim wissenschaftlichen Nachwuchs und im Lehrbereich würden wir auch gerne zwei neue Personalkategorien einführen: Zum einen die so genannten Hochschuldozenten, das heißt selbstständig arbeitende Wissenschaftler, die aber befristet eingestellt sind und die dienstrechtlich sicher auch zur Gruppe der Professoren gehören würden. Die zweite einzuführende Personalkategorie haben wir provisorisch „Lecturer“ genannt. Wir haben bisher wissenschaftliche Mitarbeiter mit einem Lehrdeputat von acht bzw. vier Semesterwochenstunden. Außerdem gibt es bisher Lehrkräfte für besondere Aufgaben (Sprachunterricht, Computerkurse, Laborpraktika usw., die ein wesentlich höheres Lehrdeputat haben. Diese dürfen eigentlich nach dem Gesetz keine Proseminare oder Anfängervorlesungen halten, was sie in der Regel aber gut können würden. Angesichts der ansteigenden Studentenzahlen, benötigen wir eine Kategorie unterhalb der Professoren, die wir verstärkt in die Lehre schicken können.

moritz: Was haben sich die Landesrektoren zu Gremien- und Leitungsstrukturen ihrer Hochschulen ausgedacht?
Rektor: Wir haben in Greifswald mit dem Erweiterten Senat anstatt eines Konzils einen zeitlich befristeten Modellversuch. Deshalb ist es für uns ganz wichtig, dass wir die Abschaffung des Konzils und die Überführung in den Erweiterten Senat gesetzlich verankern. Die Rektoren waren sich darin einig, dass alle Hochschulen eine Möglichkeit für individuelle Lösungen in diesem Bereich erhalten sollen. Ähnliches bei der Zusammensetzung der Hochschulleitung: auch da haben wir eine Öffnungsklausel vorgesehen. Jede Hochschule soll festlegen können, wie viel hauptamtliche Mitglieder eine Hochschulleitung hat und welche Aufgaben ihr zufallen. Jetzt ist es ja festgelegt. Es gibt zwei hauptamtliche Mitglieder: Rektor und Kanzler. Die sind bisher auch dienstrechtlich vollkommen unterschiedlich gestaltet und sehr regide festgelegt. Der Kanzler kann zum Beispiel nicht abgewählt werden. Das wollen wir flexibel gestalten, so dass die Hochschulen sagen können, was sie haben wollen.

moritz:Welche der Änderungswünsche haben Sie eigentlich selbst auf die Agenda gesetzt?
Rektor: Ziemlich alle. Die Vorschläge in der LRK sind im Wesentlichen von Prof. Classen und mir erarbeitet worden.

moritz:Nun hat das Rektorat inzwischen neue Prorektoren. Die Amtszeiten von Prof. Classen und Prof. Festge sind vorüber. Besteht mit den gewählten Nachfolgern Prof. Joecks und Prof. North ein Konsens über die Ausgestaltung der Hochschule im Rahmen der LHG-Novelle?
Rektor: Ja, es gibt einen weitestgehenden Konsens. Tendenziell haben wir aber unterschiedliche Auffassungen über Rechte, Pflichten und Rolle zwischen Kanzlern und Rektoren. Das ist aber ein Dauerkonflikt, seit dem es die Universität gibt. Der ist aber auch lösbar,  denn einige Ideen gehen in die Richtung, dass man das an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich nennt. Dass es vielleicht keinen Kanzler mehr gibt, sondern einen Vizepräsidenten für Verwaltung.

moritz:Wird es in Greifswald dann zukünftig einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten geben?
Rektor: Nein, wir sollten bei Rektor und Prorektor bleiben.

moritz:Es könnte also einen Prorektor für Verwaltung geben?
Rektor: Das könnte sein, jedenfalls nach unseren LRK-Vorschlägen. Die Vorschläge werden aber so nicht durchkommen, völlig klar.

moritz:Die aktuelle LHG-Diskussionsgrundlage des Ministeriums ermöglicht die Abschaffung des Konzils und die Stärkung des Rektors. Zukünftig könnte der Rektor auch in Einzelfragen über die Köpfe der Hochschulleitung hinweg entscheiden.
Rektor: Da kann ich nichts zu sagen, weil das der aktuelle und vertrauliche Diskussionsentwurf der Landesregierung ist.

moritz:Auch das LRK-Papier schlägt die Möglichkeit zur Änderungen in der Zusammensetzung und im dienstrechtlichen Status der Hochschulleitung vor. Zielt dieser Punkt auf die Stärkung des Rektors als Entscheidungsperson?
Rektor: In dem Vorschlag der Landesrektorenkonferenz definitiv nicht. Da gibt es keine Veränderung in der Aufgaben- und Machtbalance innerhalb des Rektorats und zwischen Rektorat und Senat. Das einzige was dort drinsteht, ist der Versuch, den Wismarer Modellversuch dauerhaft gesetzlich zu erlauben, also eine Hochschule ohne einen formell installierten Kanzler zu leiten.

moritz:Das hieße jedoch, eine Öffnungsklausel für weitere Alternativmodelle der Hochschulleitung auch für andere Hochschulen des Landes zu schaffen.
Rektor: Richtig, in der LRK wollten wir genau das: dass jede Hochschule dasjenige Modell haben kann, dass sie haben will.

moritz:Bei Ihrer ersten Rektoratskandidatur vor etwa fünf Jahren, sagten Sie, sie wollen den traditionell-kollegialen Leitungsstil im Rektorat der Greifswalder Uni weiterführen. Hat sich an dieser Einstellung für Sie etwas verändert, etwa mit der Erfahrung der letzten Amtsjahre?
Rektor: Die kollegiale Hochschulleitung wurde erst während meiner ersten Amtszeit eingeführt, bis dahin wurde die Uni allein durch den Rektor geleitet. Meine Präferenz für die kollegiale Leitung hat sich überhaupt nicht verändert. Meine Erfahrungen zeigen mir, dass eine kollegiale Hochschulleitung eigentlich das optimale Modell ist. Sie können bei der Komplexheit der Materie und des Universitätsorganismus die Hochschule nicht als Einzelperson mit einer persönlich gefärbten Meinung führen. Sie brauchen immer den Ratschlag und die Korrektur der anderen.
moritz:Die Vorschläge der Landesrektoren befassen sich auch mit der Möglichkeit der Abschaffung des Konzils, dem bis dato höchsten formalen Entscheidungsgremiums einer Hochschule. Was könnte das für Greifswald heißen?
Rektor: Gar nichts. In Greifswald bliebe alles so, wie es jetzt ist. Das hieße die Weiterarbeit mit einem Senat oder einem Erweiterten Senat, so wie wir ihn haben.

moritz:Wird es in Greifswald denn auch bei einem Erweiterten Senat in der aktuellen Stimmenzusammensetzung bleiben?
Rektor: Ja. Ich sehe keinen Grund, warum man nicht dabei bleiben sollte.

moritz:Als Rektor und damit auch als Mitglied des Senates: Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Studierenden? Sind Sie dann und wann von deren Gremienmitarbeit, deren Nachfragen und gegensätzlichen Voten genervt? Sind Sie hinderlich für die Umsetzung eigener Amtsziele?
Rektor: Die Arbeit der Studierenden im Senat ist sehr prägnant. Das liegt an ihrer großen Anzahl im Vergleich zu den vier Studierenden im alten Senatsmodell. Aber der Senat hat mit dem Gesetz von 2002 auch fundamental an Rechten verloren. Und was heißt nerven? Immer wenn eine Frage gestellt wird, kann die natürlich potentiell nerven, das ist in Vorlesungen doch ganz genauso. Aber wenn Sie mal drei Sekunden lang überlegen, von wem diese Frage gestellt wird, dann erkennen Sie: Natürlich kann der das fragen. Studenten stellen auch mal Fragen, wo wir seit Jahren die Antworten wissen oder eben Fragen, wo wir sofort erkennen, dass die Prämissen falsch sind. Das muss man dann eben erklären. Letzen Endes halte ich die Diskussionen im Senat gerade von den Studenten aus für fair. Da habe ich keine Probleme mit.

moritz:Wie wird es mit der LHG-Novellierung weitergehen?
Rektor: Wir sind jetzt an dem Punkt, wo es erste Entwürfe im Bildungsministerium gibt, die wir in den Gremien ab sofort informell behandeln dürfen. Ich denke, dass das Bildungsministerium den Ehrgeiz hat, dem Landtag den Gesetzesentwurf spätestens im Herbst vorzulegen. Dann wird die Universität erst zu einer offiziellen Anhörung zum Gesetzesentwurf in den Landtag geladen. Als Vertreter der Universität wird dort der Rektor sprechen – aber vielleicht werden sogar auch das Rektorat und der Senat getrennt eingeladen, auf jeden Fall wird die Studentenschaft getrennt vortragen. Vorher müssen wir uns natürlich gemeinsam Gedanken machen, was wir wollen und was wir nicht wollen und ob das gut oder schlecht ist, was im LHG-Entwurf drin steht.

Geschrieben von Robert Tremmel

Interview: „Totalitäre Tendenzen gibt es momentan zuhauf″

Professor Manfred Matschke über die Rolle des Greifswalder Senats im LHG-Novellierungsprozess

moritz: Herr Senatsvorsitzender, ahnen Sie, warum moritz Sie zur LHG-Novellierung interviewt?
Prof. Manfred Jürgen Matschke: Wer ahnt schon immer, was ein anderer möchte! Sie wünschen sich sicherlich Aussagen von mir, die möglichst viele anregen, Ihre Zeitschrift zu lesen. Schließlich ist sie auch ein Werbeträger.

moritz: Sicherlich aber auch, weil Sie für ein Kräftegleichgewicht zwischen Gremien und Hochschulleitung eintreten. Wie denken Sie über ein Rektoramt, dem es gesetzlich möglich wäre, in beliebigen Einzelfragen allein zu entscheiden?
Matschke: Ja, ich wünsche mir eine Ausgewogenheit der Befugnisse der Hochschulorgane und daher keinen solchen Rektor. Und ich würde einem Rektor stets abraten, davon Gebrauch zu machen, selbst wenn er diese Befugnisse bekommen sollte, wie es inoffizielle Papiere aus dem Ministerium vorsehen. Die Vorstellung, mich mental mit „Jawoll, mein Rektor!“ verabschieden zu müssen, ist mir ein Graus. Die Einheit der Selbstverwaltung wäre dahin.
Ein solches Rektoramt wäre der Bruch mit besten Hochschultraditionen und Ausdruck eines Rollback, dem ich nichts abgewinnen könnte.

moritz: Apropos Einheit der Selbstverwaltung und Mitspracherecht aller Gruppen. Vor sechs Jahren waren Sie noch der lauteste Gegner eines studentischen Konzilvorsitzes. Hat sich Ihre Einstellung gegenüber den Studierenden in den Gremien verändert?
Matschke: Ich war damals kritisch zu einer bestimmten Person (Simon Siewike, Anmerkung der Redaktion). Ich war nie gegen das Mitspracherecht der Studenten in Gremien, insofern hat sich meine Einstellung auch nicht gegenüber den Studierenden geändert. Die Studenten können in vielerlei Hinsicht freier agieren als andere Hochschulmitglieder, was gerade bei hochschulpolitischen Auseinandersetzungen mit dem Land für die Hochschulen insgesamt vorteilhaft ist. Ich denke da sehr positiv an den studentischen Protest im Jahr 2005. Sie haben zudem die jugendliche Unbekümmertheit für sich, die manchmal auch nerven kann. Im Senat arbeiten sie außerordentlich konstruktiv mit, sie beleben die Senatsarbeit. Die Zusammenarbeit mit Herrn Schattschneider und Herrn Gerberding, die meine studentischen stellvertretenden Senatsvorsitzenden gewesen sind, war außerordentlich vertrauensvoll, ohne dass wir stets einer Meinung waren. Wichtig ist mir, dass man sich aufeinander verlassen kann.

moritz: Inwiefern kann der Senat Einfluss auf die Neugestaltung des Hochschulgesetzes nehmen? Ist die Verordnung des „Führerprinzip“, wie Sie es nennen, vom Senat überhaupt verhinderbar?
Matschke: Die Hochschulen werden ganz normal in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden und können zu den Gesetzesvorschlägen ihre Bedenken und Anregungen einbringen, insofern besteht auch die Möglichkeit zur Einflussnahme des Senats auf die Gesetzesnovelle.
Natürlich weiß ich, daß ein einzelner Senat und letztlich auch eine geschlossene Haltung aller Hochschulen, wenn es denn dazu käme, nichts verhindern kann, wenn die Landesregierung und die sie tragende Koalition im Landtag etwas durchsetzen wollen. Wir haben ja aus dem Jahr 2005 unsere Erfahrungen noch frisch in Erinnerung. Totalitäre Tendenzen gibt es momentan zuhauf in der Gesellschaft. Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese auch auf dem Gebiet der Hochschulpolitik nachweisbar sind. Die Macherideologen sind momentan bundesweit auf dem Vormarsch. Im Gepäck tragen sie einfach messbare, die wissenschaftliche Leistung aber nicht erfassbare Kriterien mit sich, die verhaltenssteuernd wirken werden, wodurch aber letztlich knappe geistige Ressourcen verschwendet werden. Als Ökonom habe ich etwas gegen Ressourcenverschwendung.

moritz: Ihre Legislatur als Senatsvorsitzender endet jedoch im April. Bei einer erneuten Kandidatur, für die Sie sich noch nicht entschieden haben, könnte es mit Prof. Hildebrandt, dem ehemaligen Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, einen Gegenkandidaten geben. So jedenfalls funkt es im Busch. Sehen Sie zwischen Ihnen beiden Unterschiede im LHG-Novellierungsprozess in Bezug auf die Leitung und Arbeit des Senates?
Matschke: Ich kenne Herrn Professor Hildebrandt gut aus gemeinsamen Gremien- und Dekanszeiten und schätze ihn. Wie er den Novellierungsprozess sieht, weiß ich nicht, weil wir darüber noch nicht gesprochen haben. Im Busch funken auch Störsender, so dass ich zu Buschfunknachrichten grundsätzlich keine Stellung nehme.Geschrieben von Robert Tremmel